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Warum eine Unfallversicherung für Firmenkunden und ihre Mitarbeiter unverzichtbar ist

Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Unfallversicherung

Als Arbeitgeber tragen Sie eine hohe Verantwortung für die Sicherheit und das Wohlbefinden Ihrer Mitarbeiter. Eine Unfallversicherung ist daher unverzichtbar, um Ihre Mitarbeiter im Falle von Unfällen abzusichern und ihnen eine finanzielle Unterstützung zu bieten. Insbesondere in Branchen mit hohem Unfallrisiko, wie beispielsweise im Baugewerbe oder in der Industrie, ist eine Unfallversicherung für Firmenkunden und ihre Mitarbeiter ein wichtiger Schutz.

Eine Unfallversicherung bietet für Firmenkunden und ihre Mitarbeiter zahlreiche Vorteile:

1) Finanzielle Absicherung: Im Falle eines Unfalls übernimmt die Versicherung die Kosten für medizinische Behandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen und gegebenenfalls für den Umbau des Arbeitsplatzes.

2) Unfallrente: Bei bleibenden körperlichen Beeinträchtigungen oder Invalidität kann eine Unfallversicherung eine lebenslange Rente an den Mitarbeiter auszahlen.

3) Zusätzlicher Schutz: Eine Unfallversicherung bietet einen zusätzlichen Schutz für Ihre Mitarbeiter und kann das Vertrauen in das Unternehmen und dessen Sicherheitsmaßnahmen stärken.

Die gesetzliche Unfallversicherung deckt nur Unfälle ab, die während der Arbeit oder auf dem Weg zur Arbeit passieren. Eine private Unfallversicherung hingegen bietet einen umfassenderen Schutz und deckt auch Freizeitunfälle ab.

Eine Unfallversicherung ist für Firmenkunden und ihre Mitarbeiter ein wichtiger Schutz, der im Falle von Unfällen eine finanzielle Absicherung bietet und somit das Vertrauen in das Unternehmen stärkt. 

Besprechung am Bau

Wichtige Informationen zur Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung bietet die finanzielle Absicherung bei dauerhaften Unfallfolgen, sie sichert den Lebensstandard, hilft Folgekosten zu bewältigen und sorgt für finanzielle Unabhängigkeit.

 

 

Was ist ein Unfall?

 

Ein Unfall ist ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, das unfreiwillig zu einer Gesundheitsschädigung führt.

 

Erweiterungen

-        Tollwut und Wundstarrkrampf, Frühsommer - Meningoencephalitis durch Zeckenbiss, Kinderlähmung

-        Unfälle in Folge Herzinfarkt und Schlaganfall

-        Als Fluggast in motorischen Luftfahrzeugen

-        Verrenkungen von Gliedern, Zerrungen und Zerreißungen von an Gliedmaßen und an der Wirbelsäule befindlichen Muskeln, Bändern, Sehnen und Kapseln sowie Meniskusverletzungen

 

 

Warum benötige ich eine private Unfallversicherung?

 

Rund drei Viertel aller Unfälle ereignen sich in der Freizeit, die von der gesetzlichen Unfallversicherung nicht gedeckt sind. Nur die private Unfallvorsorge gilt rund um die Uhr und weltweit!

 

 

Welche Leistungen erbringt der Versicherer?

 

Die Unfallversicherung bietet Versicherungsschutz wahlweise bei / für

 

-        bleibender Invalidität mit Kapitalleistung oder Rente

-        Unfalltod

-        Spitalgeld

-        Taggeld

-        Unfallkosten (Heil-, Such-, Bergungs- und Rückholkosten)

 

Die Versicherungsleistung für bleibende Invalidität sollte in ausreichender Höhe beantragt werden.

 

 

Bleibende Invalidität

 

Eine bleibende Invalidität wird 12 bis 15 Monate nach dem Unfallereignis ermittelt. Die Versicherungsleistung errechnet sich auf Basis des Invaliditätsgrades, anhand der sogenannten Gliedertaxe (Bewertungstabelle für einzelne Körperteile in Prozent) und einer möglichen Progression, wonach ab einem bestimmten Invaliditätsgrad die Leistung entsprechend erhöht wird.

 

Für bestimmte Berufsgruppen, z.B. Ärzte, Musiker gibt es spezielle Gliedertaxen wie etwa für Finger und Hände

 

 

Welche Ausschlüsse gibt es?

 

  • Personen, die pflegebedürftig  oder vollständig arbeitsunfähig sind oder solche mit schweren Nervenleiden

  • Unfälle bei Benützung (sowohl als Lenker als auch Besatzungsmitglied) von Luftfahrgeräten (z.B. Drachen, Fallschirme, Paragleiter, Segelflugzeuge)

  • Unfälle bei der Teilnahme an motorsportlichen Wettbewerben und Trainingsfahrten

  • Bei Teilnahme an Landes-, Bundes- oder internationalen Wettbewerben auf dem Gebiet des nordischen und alpinen Schisports, Snowboardens etc.

  • Gesundheitsschäden bei Heilmaßnahmen oder Eingriffen am Körper (außer diese wurden aufgrund eines Unfalls durchgeführt)

  • Unfälle infolge von Alkohol, Medikamenten oder Suchtgiften und infolge vorsätzlicher strafbarer Handlungen

  • Unfälle in  Zusammenhang mit Kriegsereignissen und inneren Unruhen

  • Durch ionisierende Strahlen oder Kernenergie

 

 

Was ist im Schadenfall zu beachten?

 

  • Die unverzügliche Meldung eines Unfalles

  • Die Feststellung/Geltendmachung einer bleibenden Invalidität (unter Vorlage eines ärztlichen Befundberichtes mit dem Grad der bleibenden Invalidität) innerhalb eines Jahres nach dem Unfall

 

 

Besonders wichtig!

 

  • Die Angabe von beruflichen oder sportlichen Gefahren und Veränderungen auch während der Vertragslaufzeit. Sonderrisiken können eventuell individuell versichert werden.

  • Pünktliche Prämienzahlung  - sie gewährleistet den gewünschten Schutz.

Diese Zusammenfassung und Information ersetzt nicht Versicherungsbedingungen, Kundeninformationsblätter, individuelle Offerte, den Antrag, die Versicherungspolizze und gibt keinen Aufschluss über die möglichen Deckungsvarianten einzelner Versicherer und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit!

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