Haushaltsversicherung – Schutz für Ihr Zuhause
Welche Leistungen sind in einer Haushaltsversicherung enthalten?
Die Haushaltsversicherung für Wohnungen ist eine wichtige Absicherung für Privatkunden, um sich gegen Schäden am Wohnungsinhalt abzusichern. Sie bietet Schutz bei Einbruch, Brand, Wasser- und Sturmschäden sowie bei vielen anderen Risiken, die den Haushalt betreffen. Denn Schäden können schnell teuer werden und hohe finanzielle Belastungen für den Eigentümer oder Mieter bedeuten.
Neben der Absicherung von Schäden am Wohnungsinhalt und der Wohnung selbst ist auch die Privathaftpflichtversicherung ein wichtiger Bestandteil der Absicherung von Privatkunden. Diese Versicherung übernimmt Schäden, die durch den Versicherten verursacht werden und für die er rechtlich haftet. Ein Beispiel dafür kann eine Beschädigung von Eigentum eines Dritten sein oder auch ein Personenschaden, der durch den Versicherten verursacht wurde. Ohne eine Privathaftpflichtversicherung kann ein Schadenfall schnell zu hohen finanziellen Belastungen führen.
Zusätzlich schützt diese Versicherung den Eigentümer der Wohnung vor Schadensersatzforderungen Dritter, die aufgrund von Schäden in der Wohnung entstehen können. Beispiele für Schäden können beispielsweise ein Sturz über eine Stufe in der Wohnung sein. Die Versicherung schützt den Eigentümer vor den finanziellen Folgen von Schadensersatzforderungen und kann somit existenzbedrohende Risiken abwenden.
Insgesamt ist die Kombination aus Haushaltsversicherung und Privathaftpflichtversicherung eine wichtige Absicherung für Privatkunden.
Wichtige Informationen zur Haushalts-Versicherung
Im Rahmen der Haushalts-Versicherung kann der Wohnungsinhalt von Ein- und Zweifamilienhäuser bzw. Wohnungen versichert werden. Zu beachten ist, dass deren betriebliche Nutzung max. 1/3 der Gesamtnutzfläche beträgt.
Die Haushaltsversicherung
Für die korrekte Versicherung Ihrer Wohnung sind folgende Bausteine zu berücksichtigen:
- Der gesamte Wohnungsinhalt sowie Keller- / Dachbodenkram
- Installationen und Adaptierungen (in Mehrparteienhäusern)
- fremde Sachen von Gästen, die unentgeltlich beherbergt werden
Die korrekte Höchsthaftungssumme wird auf Basis der Wohnnutzfläche und der Einrichtungsausstattung ermittelt. Zu beachten sind Summenbegrenzungen für z.B. Bargeld, Sammlungen, Schmuck, etc..
Nur die richtige und vollständige Angabe der zu versichernden Werte schützt Sie vor einer möglichen Unterversicherung.
Unsere Empfehlung: Individuelle Erhöhung der ermittelten Höchsthaftungssummen bei besonders hochwertiger Ausstattung.
Welche Gefahren sind versicherbar?
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Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, Flugzeugabsturz)
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Sturm und Elementar-Schäden (Sturm ab 60km/h, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch)
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Leitungswasser (Sachschäden durch Austreten von Leitungswasser aus wasserführenden Leitungen, Armaturen oder angeschlossenen Einrichtungen inkl. Folgeschäden)
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Glasbruch (Bruch von Glasscheiben)
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Einbruchdiebstahl (nur in der HH-Versicherung - Verlust und Beschädigung durch versuchten oder vollbrachten Einbruch und Beraubung)
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Gebäude und Grundstückshaftpflicht (nur in der EH-Versicherung - Schützt gegen Schadenersatzansprüche von Dritten aus Haus- und Grundbesitz, indem gerechtfertigte Schadenersatzansprüche übernommen oder ungerechtfertigte abgewehrt werden.)
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Privat- und Sporthaftpflicht (nur in der HH-Versicherung - Schützt Sie und Ihre Familie gegen Schadenersatzansprüche von Dritten als Privatperson, indem gerechtfertigte Schadenersatzansprüche übernommen oder ungerechtfertigte abgewehrt werden.)
Viele Versicherer bieten darüber hinaus prämienfreie / -pflichtige Leistungserweiterungen in den einzelnen Sparten an. Die jeweiligen Summengrenzen in den einzelnen Deckungen und Sparten sind zu berücksichtigen.
Welche Leistungen erbringt der Versicherer?
Der Versicherer übernimmt im Rahmen der Höchsthaftungssumme Reparatur-, Wiederbeschaffungs- (zum Neuwert, gleicher Art und Güte) sowie bestimmte Nebenkosten, die bei einem versicherten Schaden entstehen. Ist der Zeitwert der versicherten Sachen niedriger als 40% des Neuwertes, so wird nur der Zeitwert ersetzt.
Bei Totalschaden des Eigenheims werden im Rahmen der Höchsthaftungssumme die ortsüblichen Kosten für die Wiedererrichtung übernommen. (Bedingung: Wiederaufbau innerhalb von 3 Jahren, am gleichen Ort, zum gleichem Zweck. Ist der Wiederaufbau am gleichen Ort baubehördlich verboten, so ist der Wiederaufbau innerhalb Österreichs gedeckt). Ist der Zeitwert der versicherten Sachen niedriger als 40% des Neuwertes, so wird nur der Zeitwert ersetzt.
Im Rahmen der jeweiligen Haftpflicht-Versicherung werden berechtigte Schadenersatzansprüche stets zum Zeitwert ersetzt.
Welche Ausschlüsse gibt es?
- vorsätzliche Handlungen der versicherten Personen
- Verletzung von Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften (diese finden Sie in den Versicherungsbedingungen und im KID)
- Krieg, Innere Unruhen, militärische oder behördliche Maßnahmen, Kernenergie.
- Prämienzahlungsverzug: Nur pünktlich bezahlte Prämien sichern Ihren Versicherungsschutz!
Was ist im Schadenfall zu beachten?
- Schadenminimierungspflicht
- Polizeiliche Meldung (bei einem Feuer-,Einbruch- und Beraubungsschaden)
- Unverzügliche Anzeigepflicht eines Versicherungsfalles
- Auskunftspflicht zur Feststellung des Versicherungsfalles bzw. zur Leistungspflicht des Versicherers
- Den Weisungen des Versicherers ist unbedingt Folge zu leisten.
Besonderheiten
Bei Verkauf der Immobilie geht der Versicherungsvertrag auf den Käufer über. Informieren Sie den Versicherer umgehend vom Verkauf, Sie haften für die Prämie bis zum Schluss der laufenden Periode. Der Käufer hat die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Grundbuchseintragung den Versicherungsvertrag zu kündigen.
Bei Übersiedlung in eine neue Wohnung innerhalb Österreichs geht der Versicherungsschutz grundsätzlich auf die neue Wohnung über.
Besonders wichtig!
- Unverzügliche Anzeigepflicht von Gefahrenerhöhungen (z.B. auch Umbau- und Renovierungsarbeiten)
- Dokumentieren und fotografieren Sie besondere Werte (z.B. Schmuck, Sammlungen, Kunstgegenstände, Einzelstücke, etc.)
- Für die bessere Nachweisbarkeit im Schadenfall empfiehlt es sich, Rechnungen bzw. Kaufbelege aufzubewahren.
- Werden Gebäude länger als 72 Stunden von allen Personen verlassen, sind alle Wasserzuleitungen zu entleeren, abzusperren und geeignete Maßnahmen gegen Frostschäden zu treffen.
- Beachten Sie die Obliegenheiten des Versicherungsvertrages
Diese Zusammenfassung und Information ersetzt nicht Versicherungsbedingungen, Kundeninformationsblätter, individuelle Offerte, den Antrag, die Versicherungspolizze und gibt keinen Aufschluss über die möglichen Deckungsvarianten einzelner Versicherer und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit!