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Eigenheim-/Haushaltsversicherung – Schutz für Ihr Zuhause

Welche Leistungen sind in einer Eigenheim-/Haushaltsversicherung enthalten?

Eine Eigenheim-/Haushaltsversicherung ist eine wichtige Absicherung für Privatkunden, die ihr Hab und Gut schützen möchten. Schäden durch Einbruch, Feuer oder Naturkatastrophen können schnell hohe Kosten verursachen und die Existenz bedrohen. Eine passende Versicherungspolizze bietet den notwendigen Schutz und sorgt im Schadensfall für schnelle Hilfe und Unterstützung.

Ob Eigentümer eines Eigenheims oder Mieter einer Wohnung - jeder Haushalt hat Werte, die es zu schützen gilt. Eine Eigenheim-/Haushaltsversicherung deckt in der Regel Schäden am Gebäude, dem Inhalt und anderen Einrichtungen ab. Neben klassischen Schäden durch Feuer, Wasser oder Sturm können auch Schäden durch Einbruch oder Diebstahl, Vandalismus oder durch eine defekte Leitung abgesichert werden. Die Höhe der Versicherungsprämie hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Höhe der Deckungssumme oder dem Neubauwert des Versicherungsobjekts.

Eine Eigenheim-/Haushaltsversicherung gibt Privatkunden die Sicherheit, im Schadensfall schnell und zuverlässig unterstützt zu werden. So können finanzielle Belastungen vermieden und der Alltag schnell wiederhergestellt werden.

Ebenfalls enthalten ist die Privathaftpflichtversicherung, welche eine der wichtigsten Versicherungen für Privatkunden ist. Sie schützt vor den finanziellen Folgen von Schäden, die man Dritten zufügt. Diese Schäden können sowohl Personen- als auch Sachschäden sein und können schnell in die Tausende gehen. Ohne eine Privathaftpflichtversicherung können diese Kosten die finanzielle Existenz bedrohen. Daher ist es ratsam, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen, um im Falle eines Schadens abgesichert zu sein.

Backsteinhaus

Wichtige Informationen zur Eigenheim- / Haushalts-Versicherung

Im Rahmen der Eigenheim- und/oder Haushalts-Versicherung können Ein- und Zweifamilienhäuser bzw. Wohnungen versichert werden. Zu beachten ist, dass deren betriebliche Nutzung max. 1/3 der Gesamtnutzfläche beträgt.


Die Eigenheimversicherung

Für die korrekte Versicherung Ihres Eigenheims sind folgende Bausteine zu berücksichtigen:
-    Das/die Gebäude inklusive aller Baubestandteile
-    angebaute oder frei stehende Nebengebäude
-    unbewegliche Sachen auf dem Grundstück 

 

Die korrekte Höchsthaftungssumme ist der Gebäude-Neubauwert und bemisst sich auf Basis der bebauten Fläche, der Anzahl der Geschoße sowie der Gebäudeausstattung. Im Ausnahmefall ist ein Neubauwertgutachten des Gebäudes durch einen Sachverständigen möglich.

Bei Neubau empfiehlt sich eine Rohbauversicherung, die bis zur Bezugsfertigstellung des Gebäudes die Gefahren Feuer, Elementarschäden (sobald das Dach und sämtliche Öffnungen geschlossen sind) und Haftpflicht für Haus- und Grundbesitz deckt. 


Die Haushaltsversicherung

Für die korrekte Versicherung Ihrer Wohnung sind folgende Bausteine zu berücksichtigen:
-    Der gesamte Wohnungsinhalt sowie Keller- / Dachbodenkram
-    Installationen und Adaptierungen (in Mehrparteienhäusern)
-    fremde Sachen von Gästen, die unentgeltlich beherbergt werden

Die korrekte Höchsthaftungssumme wird auf Basis der Wohnnutzfläche und der Einrichtungsausstattung ermittelt. Zu beachten sind Summenbegrenzungen für z.B. Bargeld, Sammlungen, Schmuck, etc..

Nur die richtige und vollständige Angabe der zu versichernden Werte schützt Sie vor einer möglichen Unterversicherung. 

Unsere Empfehlung: Individuelle Erhöhung der ermittelten Höchsthaftungssummen bei besonders hochwertiger Ausstattung. 


Welche Gefahren sind versicherbar?

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, Flugzeugabsturz)

  • Sturm und Elementar-Schäden (Sturm ab 60km/h, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch)

  • Leitungswasser (Sachschäden durch Austreten von Leitungswasser aus wasserführenden Leitungen, Armaturen oder angeschlossenen Einrichtungen inkl. Folgeschäden)

  • Glasbruch (Bruch von Glasscheiben)

  • Einbruchdiebstahl (nur in der HH-Versicherung - Verlust und Beschädigung durch versuchten oder vollbrachten Einbruch und Beraubung)

  • Gebäude und Grundstückshaftpflicht (nur in der EH-Versicherung - Schützt gegen Schadenersatzansprüche von Dritten aus Haus- und Grundbesitz, indem gerechtfertigte Schadenersatzansprüche übernommen oder ungerechtfertigte abgewehrt werden.)

  • Privat- und Sporthaftpflicht (nur in der HH-Versicherung - Schützt Sie und Ihre Familie gegen Schadenersatzansprüche von Dritten als Privatperson, indem gerechtfertigte Schadenersatzansprüche übernommen oder ungerechtfertigte abgewehrt werden.)

 

Viele Versicherer bieten darüber hinaus prämienfreie / -pflichtige Leistungserweiterungen in den einzelnen Sparten an. Die jeweiligen Summengrenzen in den einzelnen Deckungen und Sparten sind zu berücksichtigen.

 

Welche Leistungen erbringt der Versicherer?

Der Versicherer übernimmt im Rahmen der Höchsthaftungssumme Reparatur-, Wiederbeschaffungs- (zum Neuwert, gleicher Art und Güte) sowie bestimmte Nebenkosten, die bei einem versicherten Schaden entstehen. Ist der Zeitwert der versicherten Sachen niedriger als 40% des Neuwertes, so wird nur der Zeitwert ersetzt.

Bei Totalschaden des Eigenheims werden im Rahmen der Höchsthaftungssumme die ortsüblichen Kosten für die Wiedererrichtung übernommen. (Bedingung: Wiederaufbau innerhalb von 3 Jahren, am gleichen Ort, zum gleichem Zweck. Ist der Wiederaufbau am gleichen Ort baubehördlich verboten, so ist der Wiederaufbau innerhalb Österreichs gedeckt). Ist der Zeitwert der versicherten Sachen niedriger als 40% des Neuwertes, so wird nur der Zeitwert ersetzt.

Im Rahmen der jeweiligen Haftpflicht-Versicherung werden berechtigte Schadenersatzansprüche stets zum Zeitwert ersetzt. 


Welche Ausschlüsse gibt es?

-    vorsätzliche Handlungen der versicherten Personen
-    Verletzung von Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften (diese finden Sie in den Versicherungsbedingungen und im KID)
-    Krieg, Innere Unruhen, militärische oder behördliche Maßnahmen, Kernenergie.
-    Prämienzahlungsverzug: Nur pünktlich bezahlte Prämien sichern Ihren Versicherungsschutz!


Was ist im Schadenfall zu beachten? 

-    Schadenminimierungspflicht
-    Polizeiliche Meldung (bei einem Feuer-,Einbruch- und Beraubungsschaden)
-    Unverzügliche Anzeigepflicht eines Versicherungsfalles
-    Auskunftspflicht zur Feststellung des Versicherungsfalles bzw. zur Leistungspflicht des Versicherers
-    Den Weisungen des Versicherers  ist unbedingt Folge zu leisten.


Besonderheiten

Bei Verkauf der Immobilie geht der Versicherungsvertrag auf den Käufer über. Informieren Sie den Versicherer umgehend vom Verkauf, Sie haften für die Prämie bis zum Schluss der laufenden Periode. Der Käufer hat die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Grundbuchseintragung den Versicherungsvertrag zu kündigen.

Bei Übersiedlung in eine neue Wohnung innerhalb Österreichs geht der Versicherungsschutz grundsätzlich auf die neue Wohnung über.


Besonders wichtig!

-    Unverzügliche Anzeigepflicht von Gefahrenerhöhungen (z.B. auch Umbau- und Renovierungsarbeiten)
-    Dokumentieren und fotografieren Sie besondere Werte (z.B. Schmuck, Sammlungen, Kunstgegenstände, Einzelstücke, etc.)
-    Für die bessere Nachweisbarkeit im Schadenfall empfiehlt es sich, Rechnungen bzw. Kaufbelege aufzubewahren. 
-    Werden Gebäude länger als 72 Stunden von allen Personen verlassen, sind alle Wasserzuleitungen zu entleeren, abzusperren und geeignete Maßnahmen gegen Frostschäden zu treffen. 
-    Beachten Sie die Obliegenheiten des Versicherungsvertrages

Diese Zusammenfassung und Information ersetzt nicht Versicherungsbedingungen, Kundeninformationsblätter, individuelle Offerte, den Antrag, die Versicherungspolizze und gibt keinen Aufschluss über die möglichen Deckungsvarianten einzelner Versicherer und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit!


Rohbauversicherung

 

Bei der Errichtung eines Eigenheimes  entstehen unvorhergesehene Risiken, die das gesamte Bauwerk gefährden und existenzbedrohend sein können. 


Welche Leistungen erbringt der Versicherer?

Eine Rohbauversicherung schützt Sie vor Schäden, die während der Bauphase auftreten können.

-    Brand, Blitzschlag, Explosion, Flugzeugabsturz
-    Sturm (ab 60km/h),  Hagel, Schneedruck, Steinschlag, Felssturz und Erdrutsch (sobald das Gebäude allseits geschlossen ist)
-    Gebäude- und Grundstückshaftpflicht  (Kosten für die Feststellung bzw. Übernahme von Schadenersatzverpflichtungen gegenüber Dritten aus Personen- und Sachschäden sowie gegebenenfalls deren Abwehr)

Der Versicherungsschutz beginnt mit der Errichtung der Baustelle und endet mit der Bezugsfertigstellung des Hauses. Bei Abschluss einer Eigenheimversicherung für das fertiggestellte Objekt ist die Rohbauversicherung prämienfrei. Sollte ein ersatzpflichtiger Leistungsfall eintreten wird ab Ereignisdatum die Rohbauversicherung in eine prämienpflichtige Eigenheimversicherung umgewandelt. Einige Versicherer bieten Vollschutz gegen einen geringen Aufpreis (Leitungswasser-, Einbruchdiebstahl- und Vandalismus, Glasbruchversicherung, Katastrophenschutz) – beachten Sie diesbezüglich die jeweiligen Bedingungen.


Welche Ausschlüsse gibt es?

-    Vorsätzlich und rechtswidrig herbeigeführte Schäden
-    In der Haftpflichtversicherung zusätzlich:
     o    Eigenschäden
     o    Allmählichkeitsschäden
     o    Schäden an Sachen bei Benützung oder einer anderen Tätigkeit


Was ist im Schadenfall zu beachten? 

-    Schäden sind unverzüglich zu melden (Schäden durch Brand oder Explosion auch an die  Polizei)


Besonders wichtig!

-    Sämtliche Sicherheitsvorschriften während der Bautätigkeit sind unbedingt einzuhalten
-    Die jeweiligen Obliegenheiten des Versicherers sind zu beachten
-    Die rechtzeitige Meldung der Bezugsfertigstellung des Hauses (Abschluss sämtlicher Bautätigkeit).

 

Zusätzlich empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Bauherrenhaftpflicht- und einer Bauwesenversicherung. Kommen private Helfer (unentgeltlich) zum Einsatz ist der Abschluss einer Unfallversicherung ratsam.

Diese Zusammenfassung und Information ersetzt nicht Versicherungsbedingungen, Kundeninformationsblätter, individuelle Offerte, den Antrag, die Versicherungspolizze und gibt keinen Aufschluss über die möglichen Deckungsvarianten einzelner Versicherer und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit!

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