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Die KFZ-Versicherung: Warum eine Absicherung unverzichtbar ist

So finden Sie die passende KFZ- oder Motorrad-Versicherung

Als Autobesitzer in Österreich ist es gesetzlich vorgeschrieben, eine Haftpflichtversicherung für das eigene Fahrzeug abzuschließen. Diese Versicherung schützt Sie als Fahrzeughalter vor finanziellen Schäden, die durch Unfälle mit anderen Fahrzeugen oder Personen entstehen können.

 

Die Kaskoversicherung ist zwar optional, bei neuen Fahrzeugen und Motorrädern bzw. jungen Gebrauchtwägen und Motorrädern aber sehr empfehlenswert. Diese Versicherung deckt Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug ab, die durch Unfälle, Diebstahl oder Naturereignisse verursacht werden.

Eine KFZ-Haftpflichtversicherung ist also eine Notwendigkeit für jeden österreichischen Autobesitzer, um im Falle eines Unfalls finanziell abgesichert zu sein. Durch eine Kaskoversicherung können zusätzlich auch Schäden am eigenen Fahrzeug abgedeckt werden, die ansonsten selbst finanziert werden müssten.

Ein weiterer Vorteil einer KFZ-Versicherung ist, dass sie auch mögliche Schadenersatzforderungen Dritter übernimmt, falls Sie unabsichtlich einen Unfall verursachen. Ohne eine Haftpflichtversicherung müssten Sie mögliche Schadensersatzforderungen aus eigener Tasche bezahlen, was schnell sehr teuer werden kann.

 

Ebenfalls sehr empfehlenswert ist der Abschluss einer Insassenunfall-Versicherung für den Lenker des Fahrzeugs, da dieser als einziger Fahrzeuginsasse bei einem selbstverschuldeten Unfall keinen Schutz aus der KFZ-Haftpflichtversicherung hat.

Sportwagen

Wichtige Informationen zur KFZ-Versicherung

KFZ-Haftpflichtversicherung

Welche Leistungen erbringt der Versicherer?

Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich verpflichtende Versicherung. Gedeckt sind gerechtfertigte Schadenersatzansprüche Dritter aus Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch das versicherte Fahrzeug entstehen bzw. wehrt der Versicherer ungerechtfertigte Ansprüche ab. Versichert sind der Versicherungsnehmer, Eigentümer und Halter, berechtigte Lenker, berechtigte Insassen sowie Personen, die den Lenker einweisen. 

Der örtliche Geltungsbereich ist Europa im geografischen Sinn. Für Autoreisen innerhalb Europas braucht man die „Grüne Versicherungskarte“ als internationalen Versicherungsnachweis. Der Geltungsbereich kann für außerhalb Europas kostenpflichtig erweitert werden.


Welche Ausschlüsse gibt es?

-    Keine Deckung für den die Versicherungssumme übersteigenden Teil des Schadens
-    Vorsätzlich und rechtswidrig herbeigeführte Schäden
-    Schadenersatzansprüche des Lenkers
-    Schäden am eigenen Fahrzeug
-    Schäden an beförderten Gegenständen
-    Verteidigung in Straf- oder Verwaltungsstrafverfahren
-    Schäden infolge Auto-/Motorradrennen sowie deren Trainingsfahrten
-    Nuklearschäden


Was ist im Schadenfall zu beachten?

-    Erste Hilfe leisten bzw. Hilfe holen 
-    Polizeiliche Meldung bei Personenschäden bzw. Sachschäden, wenn kein Datenaustausch möglich ist – z.B. Parkschaden
-    Anerkennen Sie niemals ohne Einwilligung des Versicherers Ersatzansprüche von Geschädigten
-    Unverzügliche Schadenmeldung, Auskunftspflicht an den Versicherer und den Weisungen des Versicherers ist Folge zu leisten


Besonders wichtig:

-    Wir empfehlen immer die jeweils höchst mögliche Versicherungssumme
-    Ihr Fahrzeug muss stets betriebs- und verkehrssicher sein  und vertragsgemäß verwendet werden
-    Der Lenker muss über eine entsprechende Lenkerberechtigung verfügen
-    Niemals ein  Fahrzeug unter Alkohol- oder Drogeneinfluss lenken
-    Die laut Zulassungsschein für den Transport  erlaubte Personenanzahl beachten
-    Die jeweiligen Obliegenheiten des Versicherers sind zu befolgen

Pro Verletzung einer Obliegenheit oder einer Erhöhung der Gefahr  ist die Versicherung mit einem Betrag von EUR 11.000,-, maximal aber mit EUR 22.000,- leistungsfrei!

Diese Zusammenfassung und Information ersetzt nicht Versicherungsbedingungen, Kundeninformationsblätter, individuelle Offerte, den Antrag, die Versicherungspolizze und gibt keinen Aufschluss über die möglichen Deckungsvarianten einzelner Versicherer und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit!

KFZ-Kaskoversicherung

Die Kaskoversicherung bietet Schutz bei Beschädigung, Zerstörung und Verlust des versicherten Fahrzeugs. Die Versicherungssumme bildet sich aus dem Listenpreis des Fahrzeugs inklusive Zubehör und Sonderausstattung.


Welche Leistung erbringt der Versicherer?

Bei einem versicherten Schaden werden die Reparaturkosten sowie die notwendigen Kosten der Bergung und Verbringung des Fahrzeuges bis zur nächsten Werkstätte bzw. bei einem Totalschaden der aktuelle Zeitwert des Fahrzeugs (abzüglich des Restwerts) ersetzt. 


Welche Gefahren sind versichert?

Der örtliche Geltungsbereich ist Europa im geografischen Sinn. Der Geltungsbereich kann für außerhalb Europas kostenpflichtig erweitert werden.


Welche Ausschlüsse gibt es?

-    Vorsätzlich und rechtswidrig herbeigeführte Schäden
-    Schäden an beförderten Gegenständen
-    Schäden infolge Auto-/Motorradrennen sowie deren Trainingsfahrten
-    Schäden infolge von Aufruhr, inneren Unruhen, Krieg, Terror, Verfügungen von hoher Hand 
-    Ionisierende Strahlen, Nuklearschäden und Erdbeben
-    Wertminderung und Nutzungsausfall


Was ist im Schadenfall zu beachten?

-    Polizeiliche Meldung (bei Diebstahl, Raub, Unterschlagung unbefugtem Gebrauch, Brand, Explosion oder Wildschaden)
-    Schadenminimierungspflicht
-    Unverzügliche Anzeigepflicht eines Versicherungsfalles
-    Auskunftspflicht zur Feststellung des Versicherungsfalles bzw. zur Leistungspflicht des Versicherers
-    Vor Reparatur bzw. Wiederinstandsetzung sind die Weisungen des Versicherers einzuholen und zu befolgen


Besonders wichtig:

-    Geben Sie neben dem Listenpreis die komplette Sonderausstattung bzw. das Zubehör an.
-    Meldung von nachträglich eingebauter Sonderausstattung
-    Ihr Fahrzeug muss stets betriebs- und verkehrssicher sein und vertragsgemäß verwendet werden
-    Der Lenker muss über eine entsprechende Lenkerberechtigung verfügen
-    Niemals ein  Fahrzeug unter Alkohol- oder Drogeneinfluss lenken
-    Die laut Zulassungsschein für den Transport  erlaubte Personenanzahl beachten.
-    Die jeweiligen Obliegenheiten des Versicherers sind zu befolgen

Diese Zusammenfassung und Information ersetzt nicht Versicherungsbedingungen, Kundeninformationsblätter, individuelle Offerte, den Antrag, die Versicherungspolizze und gibt keinen Aufschluss über die möglichen Deckungsvarianten einzelner Versicherer und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit!


Insassenunfallversicherung

Bei Verletzung oder Tötung von Personen bei einem Verkehrsunfall erfolgt eine Leistung aus der Haftpflichtversicherung des den Unfall verschuldeten Fahrzeuges. Nur der den Unfall verschuldende Fahrzeuglenker selbst ist nicht versichert.

Die Insassenunfallversicherung bietet die finanzielle Absicherung bei Unfallfolgen entweder für den Lenker oder für alle  Fahrzeuginsassen – auch beim Be- und Entladen bzw. Einweisen – unabhängig von der Verschuldensfrage.


Welche Leistungen können versichert werden?

-    Dauerinvalidität - finanzielle Entschädigung bei bleibender Behinderung
-    Unfalltod
-    Unfallkosten für Heil- und Rücktransportkosten
-    Taggeld für die unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit für einen bestimmten Zeitraum

Der örtliche Geltungsbereich ist Europa im geografischen Sinn. Der Geltungsbereich kann für außerhalb Europas kostenpflichtig erweitert werden.


Welche Ausschlüsse gibt es?

-    vorsätzlich und rechtswidrig herbeigeführte Unfälle
-    Unfälle unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
-    Unfälle infolge Geistes- oder Bewusstseinsstörung
-    Schäden infolge Auto-/Motorradrennen sowie deren Trainingsfahrten
-    Schäden infolge von Aufruhr, inneren Unruhen, Krieg, Terror, Verfügungen von hoher Hand und Erdbeben
-    Ionisierende Strahlen
-    Unfälle infolge Herzinfarkt oder Schlaganfall (diese gelten in keinem Fall als Unfallfolge)

 

Was ist im Schadenfall zu beachten?

-    Erste Hilfe bei Personenschäden bzw. fremde Hilfe holen. 
-    Polizeiliche Meldung 
-    Unverzügliche Anzeigepflicht eines Versicherungsfalles

 

Diese Zusammenfassung und Information ersetzt nicht Versicherungsbedingungen, Kundeninformationsblätter, individuelle Offerte, den Antrag, die Versicherungspolizze und gibt keinen Aufschluss über die möglichen Deckungsvarianten einzelner Versicherer und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit!


Kfz-Rechtsschutzversicherung

Die KFZ-Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten, die durch Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem versicherten Fahrzeug und dessen Benützung entstehen. Die Versicherung kann für ein oder für alle Fahrzeuge des Versicherungsnehmers abgeschlossen werden. Der Schutz gilt auch für den berechtigten Lenker und die Insassen. 


Welche Kosten deckt der Versicherer?

Der Versicherer übernimmt bei Rechtsstreitigkeiten bis zur obersten Instanz im Rahmen der Versicherungssumme
-    Kosten für Rechtsanwälte (freie Anwaltswahl) und Sachverständige
-    Gerichtskosten und Zeugengebühren
-    Kosten der Gegenseite, sofern diese vom Gericht zugesprochen werden
-    Zusatzkosten im Ausland (Dolmetscherkosten, Strafkaution)
-    Außergerichtliche Konfliktlösung

Geltungsbereich ist Europa im geografischen Sinn sowie in den außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten, wenn auch die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in diesem Geltungsbereich erfolgt.


Welche Leistungen sind umfasst?

 

 

 

 

 


Welche Ausschlüsse gibt es?

-    Vorsätzliche Handlungen, wie Fahrerflucht, fehlende Lenkerberechtigung, Alkohol- und Drogenmissbrauch
-    Bagatellstrafen
-    Schäden infolge von Aufruhr, inneren Unruhen, Krieg, Terror, Verfügungen von hoher Hand, Erdbeben und ionisierender Strahlen
-    Streitigkeiten versicherter Personen untereinander


Besonders wichtig!

-    Vor Tätigwerden des Anwalts ist stets die Deckung vom Versicherer einzuholen.
-    Sie können den KFZ-Rechtsschutz auch mit dem Privat- und Berufsrechtsschutz bzw. Firmenrechtsschutz kombinieren.


Diese Zusammenfassung und Information ersetzt nicht Versicherungsbedingungen, Kundeninformationsblätter, individuelle Offerte, den Antrag, die Versicherungspolizze und gibt keinen Aufschluss über die möglichen Deckungsvarianten einzelner Versicherer und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit!

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