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Bauherrenhaftpflicht- & Bauwesenversicherung

Tipps für die Wahl der passenden Bauherrenhaftpflicht- und Bauwesenversicherung in Österreich

Als angehender Bauherr sind Sie mit vielen Herausforderungen konfrontiert. Bei jedem Bauvorhaben können unvorhergesehene Schäden oder Unfälle auftreten, die Sie als Bauherrn finanziell belasten können. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung und Bauwesenversicherung können Sie dabei vor solchen Risiken schützen.

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt Sie als Bauherrn vor Schadensersatzforderungen, die aufgrund von Personen- oder Sachschäden auf der Baustelle entstehen können. Dabei kann es beispielsweise um Schäden durch umgestürzte Gerüste, fehlerhafte Planung oder mangelhafte Sicherheitsmaßnahmen gehen. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung bietet hier eine sinnvolle Absicherung.

Die Bauwesenversicherung wiederum schützt die Baustelle und die auf ihr befindlichen Materialien und Geräte gegen Schäden durch Feuer, Sturm, Wasser oder Diebstahl. Diese Versicherung ist besonders wichtig, da Schäden auf der Baustelle schnell hohe finanzielle Belastungen für den Bauherrn bedeuten können.

Beide Versicherungen sind für jeden Bauherrn sinnvoll und wichtig, um Risiken abzusichern und eine finanzielle Absicherung zu gewährleisten. Als unabhängiger Versicherungsmakler in Österreich helfen wir Ihnen gerne bei der Auswahl der passenden Versicherungen für Ihr Bauvorhaben und beraten Sie umfassend zu den möglichen Risiken und Vorsorgemaßnahmen.

Bauarbeiter

Wichtige Informationen zur Bauherrenhaftpflichtversicherung

Bei der Durchführung von Bauvorhaben (Neubau, An-, Um-, Zubauten) haftet der Bauherr für sämtliche Gefahren der Baustelle verschuldensunabhängig gegenüber Dritten. Unvorhersehbare Ereignisse oder Unterlassungen können schwerwiegende Personen- oder Sachschäden zur Folge haben und zu hohen Schadenersatzforderungen führen. 


Welche Leistungen erbringt der Versicherer?

Die Bauherrenhaftpflicht schützt vor finanziellen Belastungen, indem Sie die Haftungsfrage prüft, berechtigte Ansprüche bis zur vereinbarten Versicherungssumme übernimmt oder aber unberechtigte Schadenersatzforderungen abwehrt. Der Versicherungsschutz erstreckt sich über die gesamte Bauzeit und endet mit der Gesamtübernahme bzw. nach Ablauf einer vereinbarten Nachdeckung.

Als Bauherr trifft Sie unter anderem 

-    die Verkehrssicherungspflicht
-    die Haftung aus dem Nachbarschaftsrecht 
-    die Auswahlpflicht für die am Bau tätigen Firmen
-    und die Überwachungspflicht.

Die für den Bau beauftragten und verantwortlichen Unternehmen haften lediglich bei einem verschuldeten Schaden (auch wenn diese eine eigene Haftpflichtversicherung nachweisen können, kann diese ohne entsprechendes Verschulden nicht herangezogen werden - auch nicht im Regressweg!)


Welche Ausschlüsse gibt es?

-    Schäden, die jemand vorsätzlich herbeigeführt hat
-    Schäden durch Schwarzarbeit „Pfusch“
-    Selbst erlittene Schäden
-    Unvermeidbare Schäden
-    Schäden aus Veränderungen des Grundwasserverhältnisses
-    Sachschäden, die durch Gebrauch eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges verursacht werden.


Was ist im Schadenfall zu beachten? 

-    Sollten Schadenersatzforderungen an Sie gestellt werden, melden Sie diese unverzüglich und machen Sie keine Zusagen.


Besonders wichtig!

-    Abschluss der Versicherung vor Baubeginn 
-    Änderungen oder Verzögerungen am Bauvorhaben unverzüglich melden
-    Die Bauherrenhaftpflicht-Versicherung ersetzt keine Rohbaudeckung
-    Wir empfehlen die höchst mögliche Versicherungssumme
 

Diese Zusammenfassung und Information ersetzt nicht Versicherungsbedingungen, Kundeninformationsblätter, individuelle Offerte, den Antrag, die Versicherungspolizze und gibt keinen Aufschluss über die möglichen Deckungsvarianten einzelner Versicherer und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit!

Bauweseversicheung

Wichtige Informationen zur Bauwesenversicherung

Die Bauwesenversicherung bietet Schutz für Bauwerke des Hoch- und Tiefbaus während ihrer Entstehungsphase. 


Welche Leistungen erbringt der Versicherer?

Versichert sind Sachschäden (Verlust, Beschädigung und Zerstörung) an den versicherten Bauleistungen und Baumaterial, die während der Bauzeit auf der Baustelle plötzlich und unvorhergesehen eintreten. 

-    Überdurchschnittliche Witterungseinflüsse und Naturgefahren (Regen, Sturm, Hagel, Frost, Hochwasser, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch etc.)
-    Unbekannt gebliebene Eigenschaften des Baugrundes
-    Einbruch, Diebstahl eingebauter, montierter Teile
-    Fehler in der Planung, Ausführung, Bearbeitung, Erzeugung, Herstellung, Lieferung, Leistung, etc.
-    Die Verwendung ungeeigneter Konstruktionsteile, Materialien, Stoffe
-    Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit, Sabotage und Vandalismus
-    Herabfallen von Gegenständen, Einsturz von Stützkonstruktionen sowie das Versagen von Sicherheitseinrichtungen
-    Brand, Blitzschlag, Explosion (optional)
-    Erdbeben (optional)
-    Stehende oder fließende Gewässer sowie Grundwasser (optional)

Die Versicherungssumme ist die vertragliche Bausumme zuzüglich der Werte für Baumaterialien und/oder erbrachte Leistungen. Zusätzlich möglich ist die Mitversicherung von Hilfsbauten, Baustelleneinrichtungen und Baumaschinen, Gerüste und Schalungen, Aufräumungs-, Transport- und Deponiekosten, Schadensuchkosten, Mehrkosten für Überstunden, Sonn-Feiertagszulagen, bestehende/eigene Altbauten gegen Teil- oder Ganzeinsturz.

Bei privaten Bauvorhaben (Eigenheim) kann auch die Eigenleistung versichert werden.

 

Der Versicherungsschutz beginnt mit der Aufnahme der Arbeiten oder dem Abladen der versicherten Gegenstände und endet mit Abnahme oder Inbetriebnahme des Bauwerks bzw. nach Ablauf der vereinbarten Nachhaftungszeit.


Wer kann die Versicherung abschließen?

-    Bauherr, Bauträger
-    Die am Projekt arbeitenden Bauunternehmen (einschließlich Subunternehmer)


Welche Ausschlüsse gibt es?

-    Normale Witterungseinflüsse
-    Liefer- und Leistungsmängel 
-    Vorsätzliche oder grobfahrlässige Handlungen des Versicherungsnehmers
-    Kosten für Mängelbeseitigung, die auch ohne Schaden angefallen wären
-    Diebstahl und Einbruchdiebstahl nicht eingebauter/versperrter Sachen
-    Verstoß gegen die Regeln der Technik bzw. gegen geltende gesetzliche oder behördliche Vorschriften
-    Schäden durch militärische Maßnahmen, Krieg etc.
-    Schäden durch Kernenergie


Was ist im Schadenfall zu beachten? 

-    Die unverzügliche Meldung eines Schadens (Diebstahl, Einbruchdiebstahl- und Brandschäden sind unverzüglich der Polizei anzuzeigen). Das Schadenbild ist bis zur Besichtigung des Versicherers unverändert zu lassen (außer die Sicherheit ist gefährdet – dann ist eine Fotodokumentation hilfreich)
-    Den Schaden so gering wie möglich zu halten und Folgeschäden zu vermeiden – den Weisungen des Versicherers ist unbedingt Folge zu leisten.
-    Beschädigte, nicht mehr verwendete Teile sind dem Versicherer unbedingt zur Verfügung zu stellen.


Besonders wichtig!

-    Abschluss der Versicherung vor Baubeginn
-    Änderungen des Versicherungswertes, der Bauweise, des Zeitplanes etc. unverzüglich bekannt geben.
-    Die versicherten Sachen entsprechend geschützt und gesichert verwahren.

 


Diese Zusammenfassung und Information ersetzt nicht Versicherungsbedingungen, Kundeninformationsblätter, individuelle Offerte, den Antrag, die Versicherungspolizze und gibt keinen Aufschluss über die möglichen Deckungsvarianten einzelner Versicherer und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit!

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