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Kunstversicherung für Kunstlieb-haber und private Kunststammler

Vorteile einer All-Risk-Kunstversicherung

Als Kunstliebhaber oder privater Kunststammler ist es verständlich, dass Sie große Freude daran haben, wertvolle Kunstwerke zu sammeln und zu präsentieren. Doch die Sicherheit Ihrer Kunstwerke kann niemals garantiert werden. Deshalb kann es sinnvoll sein, eine Kunstversicherung abzuschließen, um Ihre Kunstwerke gegen Verlust oder Schäden zu schützen.

Eine Kunstversicherung bietet Ihnen als All-Risk-Versicherung einen umfassenden Schutz für Ihre wertvollen Kunstwerke. Diese können sowohl bei Ihnen zu Hause als auch bei Ausstellungen oder Transporten versichert werden. Im Schadensfall werden die Kosten für Reparaturen oder Wiederbeschaffung des Kunstwerks bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme von der Versicherung übernommen.

Die Kunstversicherung bietet Ihnen auch Schutz gegen Einbruchdiebstahl. Sollte ein Kunstwerk gestohlen werden, erstattet die Versicherung den vollen Wert des Kunstwerks. Die Kunstversicherung bietet Ihnen somit eine wichtige Absicherung für Ihre wertvollen Kunstwerke.

Es ist ratsam, eine individuelle Beratung durch einen Versicherungsexperten in Anspruch zu nehmen, um die passende Kunstversicherung zu finden. Dabei sollten die Versicherungssumme, die Deckung und die spezifischen Risiken Ihrer Kunstwerke berücksichtigt werden.

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Wichtige Informationen zur Kunstversicherung

Die Versicherung von Kunstgegenständen wie Bilder, Skulpturen, Antiquitäten, Glas, Porzellan, Silber, Teppiche ist besonders sensibel und bedarf einer fach- und sachgerechten Beratung. 


Welche Leistungen erbringt der Versicherer?

Bei der Kunstversicherung handelt es sich um eine „All-Risk-Deckung“, d.h. die Versicherung deckt alle Gefahren, außer jene, die in den Versicherungsbedingungen ausdrücklich ausgeschlossen sind. 

Im Schadenfall deckt der Versicherer den vereinbarten Wert beziehungsweise die Kosten der Restaurierung sowie eine eventuell verbleibende Wertminderung. Ebenfalls ersetzt werden erforderliche Aufräumungskosten, Lagerkosten außer Haus und Reisekosten für die Wiederbeschaffung des Objektes.


 

In der Kunstversicherung gelten „vereinbarte Werte“, die im Schadenfall außer Streit stehen. Diese werden im Privatbereich auf Basis vorhandener Expertisen oder Rechnungen bzw. nach Besichtigung, Bewertung und Dokumentation durch den Versicherer (ab einem Wert von € 100.000,-) gemeinsam festgesetzt. Im Zuge der Bewertung erhalten Sie ein aktuelles Verzeichnis mit Fotos der Kunstsammlung. Die Besichtigung, Dokumentation und Bewertung der Kunstgegenstände erfolgt durch den Versicherer kostenlos, wenn ein entsprechender Kunstvertrag abgeschlossen wird (anderenfalls verrechnet der Versicherer eine Jahresprämie als Honorar). Preisänderungen am Kunstmarkt können durch Neubewertungen in regelmäßigen Abständen erfasst und dokumentiert werden.

In Vergleich dazu gilt bei Inhaltsversicherungen immer der Verkehrswert vor dem Schaden -  die Wertfeststellung und der Beweis für das Vorhandensein ist oft sehr schwierig.

Im Rahmen der Kunstversicherung können Transporte und Lagerungen außerhalb des Versicherungsortes mitversichert und Rahmen, Passepartouts, Schutzverglasungen, Aufhängevorrichtungen, Sockel und Vitrinen berücksichtigt werden. Mit einer zusätzlichen Vorsorgesumme sind Wertsteigerungen und Neuerwerbungen abgedeckt werden. Auch Kunstgegenstände im Freien, Juwelen und Pelze (inkl. Tragerisiko), Musikinstrumente und historische Waffen und Weinsammlungen können versichert werden.


Welche Ausschlüsse gibt es?

-    Terror, Kriegsereignisse, Verstaatlichung, Kernenergie
-    Veruntreuung, Untreue, Betrug, Erpressung
-    Schädlinge und Ungeziefer
-    Verschließ und Abnützung 
-    allmähliche Einwirkung von Temperatur, Luftfeuchtigkeit, Staub 
-    Schäden während der Bearbeitung, Reinigung, Reparatur und Restaurierung


Was ist im Schadenfall zu beachten? 

-    Schadenminimierungspflicht
-    Polizeiliche Meldung (bei einem Feuer-,Einbruch-, Beraubungsschaden und einfachem Diebstahl)
-    Unverzügliche Schadenmeldung eines Versicherungsfalles
-    Auskunftspflicht zur Feststellung des Versicherungsfalles bzw. zur Leistungspflicht des Versicherers
-    Den Weisungen des Versicherers  ist unbedingt Folge zu leisten.


Besonderheiten

Ab einer Summe von € 700.000,-- ist eine Einbruchmeldeanlage (den Richtlinien des Österreichischen Verbands für Elektrotechnik (OVE) entsprechend) für den Abschluss der Kunstversicherung verpflichtend. 


Besonders wichtig!

-    Unverzügliche Anzeigepflicht von Gefahrenerhöhungen (z.B. Umbau- und Renovierungsarbeiten, Ausfall von Sicherheits-einrichtungen, etc)
-    Dokumentieren und fotografieren Sie besondere Werte (z.B. Schmuck, Sammlungen, Kunstgegenstände, Einzelstücke, etc.)
-    Heben Sie Expertisen, Rechnungen bzw. Kaufbelege auf (außer die Aufnahme und Bewertung erfolgt durch den Versicherer) 
-    Werden Gebäude länger als 72 Stunden von allen Personen verlassen, sind alle Wasserzuleitungen zu entleeren, abzusperren und geeignete Maßnahmen gegen Frostschäden zu treffen. 
-    Die Sicherheitsvorschriften und Obliegenheiten sind einzuhalten


Diese Zusammenfassung und Information ersetzt nicht Versicherungsbedingungen, Kundeninformationsblätter, individuelle Offerte, den Antrag, die Versicherungspolizze und gibt keinen Aufschluss über die möglichen Deckungsvarianten einzelner Versicherer und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit!
 

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