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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schörg Versicherungsmakler GmbH

Wir freuen uns, dass Sie uns besuchen und unsere Produkte und Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchten. Wir möchten sicherstellen, dass Sie mit unserer Webseite und den damit verbundenen Geschäftsbedingungen vertraut sind. Daher haben wir diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erstellt, die Ihnen eine klare Vorstellung davon vermitteln, was Sie von uns erwarten können und was wir von Ihnen erwarten. Bitte lesen Sie sich diese AGB sorgfältig durch und kontaktieren Sie uns bei Fragen oder Unklarheiten.

Gruppe von Anwälten, die über einen Rechtsstreit diskutieren

AGB | Datenschutz | Klienteninformation

 

Schörg Versicherungsmakler GmbH

in Folge SCHÖRG VM genannt

I.Unsere Dienstleistungen

Wir sind als unabhängiges Unternehmen (als gewerblicher Versicherungsvermittler (§94 Z. 76 GewO) in der Form Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten) tätig und beraten unsere Klienten bei  der Erkennung, Absicherung und Versicherung von Risiken und Veranlagungsfragen berät. Wir verhandeln für unsere Klienten mit den Produktpartnern, holen die entsprechenden Offerte ein und vermitteln die jeweiligen Verträge. Wir begleiten unsere Klienten auf Wunsch während der Vertragslaufzeit. Das Vollklientenprinzip sichert unseren Klienten optimale Planung und Umsetzung bei der Absicherung ihrer Risiken. Unsere Dienstleistungen richten wir stets an die Anforderungen unserer Klienten aus, die ausschließlich Verantwortlicher und Leistungsempfänger sind. Qualitativ optimale Arbeitsabläufe und ein bestmögliches Preis- / Leistungsverhältnis schaffen die Grundlage für langfristige, nachhaltige Partnerschaften, die von gegenseitigem Vertrauen geprägt sind. Laufende Qualitätsbeurteilung unserer Produktpartner sowie Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen unserer Mitarbeiter tragen wesentlich dazu bei, unsere Qualitätsstandards im Interesse unserer Klienten zu sichern. Um eine offene und vertrauensbildende Partnerschaft zu schaffen, erhalten unsere Klienten produktbezogene und risikorelevante Informationen.

 

Unsere Geschäftsfelder umfassen die Beratung in Versicherungsangelegenheiten sowie die Vermittlung von Versicherungsverträgen in der Form Versicherungsmakler. Prämieninkasso bzw. Inkasso von Schadensleistungen sind dezidiert nicht Teil unserer Tätigkeit.

 

Sie können uns in folgendem Umfang beauftragen:

  • Reine Beratungsaufträge

  • Einzel – Produkt – Vermittlung inklusive produktspezifischer Beratung

  • Gesamtheitliche, ausschließliche Betreuung in allen Versicherungsangelegenheiten (separate Leistungspakete)

 

Beraten und betreut werden Sie ausschließlich von unternehmenseigenen, erstklassig ausgebildeten Mitarbeitern. Im Rahmen interner und externer Ausbildungen wird laufend über neueste Produkte, Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen und diverse weitere Angelegenheiten, die für eine optimale Klientenbetreuung unerlässlich sind, geschult. Für diese Schulungen holen wir uns auch namhafte Rechtsexperten sowie Trainer unserer Produktgeber ins Haus. Durch diese und eine Reihe anderer Maßnahmen wollen wir sicherstellen, dass unsere Mitarbeiter immer über aktuelle Entwicklungen unterrichtet sind und unsere Klienten immer bestmöglich und auf gleichbleibend hohem Niveau informiert werden können.

 

 

II.Kommunikation, Auftragserteilung und Datenschutz

 

Wir sind für Sie da:

Montag bis Donnerstag          09:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 13.00 Uhr bis 16:00 Uhr

Freitag                                      09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

 

Tel.: (01) 408 38 30;
Fax: (01) 408 38 30 - 22;
e-mail: office@schoerg.at,

Informationen über unser Unternehmen finden Sie auch unter www.schoerg.at.

Die gesamte Kommunikation und der gesamte Schriftverkehr sind bzw. werden ausschließlich in deutscher Sprache geführt.

 

Der Klient gibt bis auf Widerruf seine Einwilligung, dass seine persönlichen Daten automationsunterstützt von SCHÖRG VM verarbeitet und ausschließlich in Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen (d.h. nicht zu Werbezwecken) an Dritte weitergegeben werden. SCHÖRG VM ist zur Kontaktaufnahme – insbesondere auch zu Informations- und Werbezwecken – per Fax, E-Mail, Telefon und SMS gem. §107 Telekommunikationsgesetz 2003 berechtigt. Die Ermächtigung zur Werbekontaktierung ist jederzeit schriftlich widerrufbar. Es erfolgt kein cold Calling bzw. cold Mailing und es erfolgt kein nicht versicherungsspezifisches Cross-Selling.

SCHÖRG VM ist ausdrücklich dazu berechtigt, Informationen die für den Klienten persönlich bestimmt sind (z.B. im Rahmen der Berichtspflicht), an die vom Klienten letztgenannte E-Mail-Adresse zu senden.

 

Die Auftragserteilung mittels Fax oder E-Mail gilt als zulässige Form vereinbart und der Klient nimmt zur Kenntnis, dass die Übermittlung von E-Mails unter Umständen dazu führen kann, dass Daten verloren gehen, verfälscht oder z.B. durch Irrläufer bekannt werden. Mit dem Absendungsnachweis an die letztbekannte E-Mail-Adresse des Klienten gilt das jeweilige E-Mail von SCHÖRG VM als zugestellt. E-Mails oder Faxmitteilungen, die außerhalb der Bürozeiten einlangen, können frühestens am nächsten Werktag bearbeitet werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass nicht sofort nach Eingang geprüft werden kann, ob die übermittelten E-Mails / Fax Fristen oder Termine enthalten. Für die negativen Folgen der Kommunikation mit den oben genannten Medien wird von SCHÖRG VM keine Haftung übernommen. Eine Auftragserteilung per Telefon ist generell ausgeschlossen!

 

Eine Auftragserteilung erfolgt immer auf Basis dieser Geschäftsbedingungen. Es gilt ausdrücklich vereinbart, dass Rechtshandlungen – insbesondere Kündigungen, Vertragsänderungen, Deckungsaufgaben und Neuabschlüsse – nur nach Rücksprache mit dem Klienten samt dessen schriftlicher Genehmigung durchgeführt werden. Die Letztentscheidung über Sparten, Deckungen, Versicherungssummen, etc. sowie die Wahl des Produktgebers trifft ausschließlich der Klient.

 

 

III.Informationspflichten / Datenschutzhinweise

 

Als Versicherungsvermittler ist es für uns eine Selbstverständlichkeit, personenbezogenen Daten mit dem höchsten Stellenwert zu behandeln. Wir, die Schörg Versicherungsmakler GmbH, Linke Wienzeile 4/2/5, 1060 Wien, Tel: 4083830, Fax: 408383033, Mail: office@schoerg.at, fühlen uns als betrauter Partner für die Verarbeitung Ihrer Daten verantwortlich. Nachfolgend finden Sie in detaillierter Form wie Ihre Daten verarbeitet werden. Bei allfälligen Fragen oder Anliegen stehen wir Ihnen gerne informativ (unter www.schoerg.at) beziehungsweise per E-Mail (office@schoerg.at) zur Verfügung.

 

Personenbezogene Daten
 

Für die Vermittlung und bedarfsorientierte Beratung eines Versicherungsverhältnisses ist es unerlässlich, dass Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Unter dem Begriff „personenbezogene Daten“ sind jegliche Informationen, welche sich auf natürliche Personen mittelbar oder unmittelbar beziehen zusammengefasst.

 

Wir unterteilen personenbezogene Daten in folgende Kategorien:

  • Stammdaten / Daten zur Person

  • Stammdaten bei juristischen Person

  • Finanzdaten

  • Daten zum Beratungs-/Vertragsverhältnis

  • Vertragsdaten

  • Versicherungsspezifische Daten

  • Risikodaten

  • Daten zum Versicherungsfall

  • Daten besonderer Kategorie

  • Daten zum Beschäftigungsverhältnis und Arbeitsleistung

 

 

Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlagen
 

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist zum Zweck der Beratung, Anlage von NeuKlienten und der Änderung von Daten von BestandsKlienten zur Klientenverwaltung eines Versicherungsvermittlers unerlässlich. Des Weiteren werden Daten zur Angebotslegung, Antragserstellung, Polizzierung, Bestandsbetreuung, Schadenmanagement und Risikoanalyse benötigt. Eine Weiterleitung Ihrer Daten an Versicherungs- und Geschäftspartner erfolgt in erster Linie zum Zwecke der Polizzierung, Schadenserledigung, Hilfestellung in Schadensangelegenheiten. Die Verarbeitung basiert auf der Rechtsgrundlage im Rahmen der DSGVO.

 

 

Umfang der Datenverarbeitung
 

Die Verarbeitung der von Ihnen genannten Daten erfolgt in jenem Ausmaß, als dieses zur ordnungsgemäßen Begründung und Abwicklung unserer Geschäftstätigkeit notwendig ist. Die Verarbeitung von Daten betreffend Ihrer Gesundheit, welche bei gewissen Versicherungsprodukten unerlässlich ist, erfolgt in einer besonders geschützten Kategorie, im Einklang mit den geltenden Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes und immer auf Basis einer Einwilligung.

 

Weitergabe der Daten an Dritte
 

Aufgrund des Geschäftsmodelles ist es unerlässlich, Ihre Daten an das entsprechende Versicherungsunternehmen weiterzuleiten. Sollte die Datenweitergabe außerhalb des Gebiets der Europäischen Union erfolgen, so vergewissern wir Ihnen dennoch die Einhaltung der europäischen Datenschutzstandards.

 

Die Kategorisierung der Empfänger von personenbezogener Daten lautet wie folgt:

  • Versicherungsunternehmen: Sowohl zur Prüfung eines Antrags als auch zur Polizzierung, Schadenregulierung und Stornierung Ihres Versicherungsproduktes werden Daten mit dem entsprechenden Versicherungsunternehmen ausgetauscht.

  • Externe Dienstleister, Kooperationspartner, Tippgeber sowie Behörden: Zur gerechten Erfüllung unserer Pflichten bedienen wir uns zum Teil externer Dienstleister und Kooperationspartner (Banken, Leasingfirmen, Anwälte, Notare, Sachverständige, Gerichte, Steuerberater, kooperierende Versicherungsmakler, Reparaturwerkstätten und Schadensabwickler, Assistance Dienstleister, Gutachter,  Zulassungsbehörden, Datenschutzbehörde, Geldwäschemeldestelle, Finanzamt, Pensionskassen, betriebliche Kollektivversicherungen, Sozialversicherungsträger, IT Dienstleister und Datenclearing-Stellen).

 

Wir weisen darauf hin, dass die zur Auftragsdatenverarbeitung befugten Personen zur Vertraulichkeit über sämtliche im Zusammenhang stehenden Informationen verpflichtet sind. Auf Verlangen kann diese Verpflichtung vorgelegt werden. Des Weiteren weisen wir darauf hin, sämtliche dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen zum Schutz Ihrer Daten zu ergreifen.

 

 

Datenweitergabe an Aufsichtsbehörden und Gerichte sowie an sonstige Dritte
 

Als Makler unterliegen wir gewissen regulatorischen Vorschriften. Daher besteht die Möglichkeit, dass eine Offenlegung von personenbezogenen Daten von einem Gericht oder einer Behörde gefordert wird. Des Weiteren kann es notwendig sein, dass im Rahmen einer Prüfung eines Leistungsfalles externe Dritte wie zum Beispiel Gutachter oder Ärzte mit Ihren Daten betraut werden. In sämtlichen Fällen vergewissern wir Ihnen die Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen.

 

Datenaufbewahrung
 

Die Aufbewahrung Ihrer Daten erfolgt grundsätzlich über die Dauer einer aufrechten Geschäftsbeziehung. Darüber hinaus haben wir die Verpflichtung, Daten gemäß den Aufbewahrungspflichten zu speichern. Sollte diese die Dauer der aufrechten Leistungsbeziehung überschreiten, so werden die Daten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen maximal 30 Jahre (Ablauf der absoluten Verjährung) nach Beendigung der Geschäftsbeziehung und Beendigung des letzten über SCHÖRG VM vermittelten Vertrages gespeichert und danach gelöscht.

 

 

Geldwäscheprävention
 

Personenbezogene Daten werden gemäß §365 Gewo zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung verarbeitet. Makler sind demnach zur Verhinderung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung im Finanzmarkt verpflichtet, die Versicherungsnehmerin bzw. den Versicherungsnehmer, vertretungsbefugte Personen und Prämienzahlerinnen bzw. Prämienzahler zu identifizieren und den PEP (politisch exponierte Person) Status sowie die Treuhandschaft abzufragen. Die Verarbeitung und Aufbewahrung der erhobenen Daten erfolgt solange diese zur vertraglichen und gesetzlichen Erfüllung notwendig sind. Makler sind gemäß Gewo verpflichtet, Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung zu erfüllen.

Informationspflichten und Betroffenenrechte gem. DSGVO:

 

  • Recht auf Geheimhaltung (§ 1 Abs. 1 DSG 2000)

Jedermann hat Anspruch auf Geheimhaltung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten, soweit ein schutzwürdiges Interesse daran besteht. Das bedeutet, dass Ihre Daten grundsätzlich vertraulich zu behandeln sind und anderen nicht zugänglich gemacht werden dürfen.

 

  • Recht auf Auskunft (§ 26 DSG 2000)

Jedermann hat das Recht zu erfahren, ob ein Verantwortlicher Daten zu seiner Person verarbeitet. Dazu ist ein schriftliches Auskunftsbegehren unter Beilage eines Identitätsnachweises (Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises, elektronische Signatur) an den Verantwortlicher zu richten. Der Verantwortliche hat innerhalb einer Frist von 8 Wochen die Auskunft zu erteilen oder schriftlich zu begründen, warum sie nicht oder nicht vollständig erteilt wird.

 

  • Recht auf Richtigstellung oder Löschung (§ 27 DSG 2000)

Jedermann hat das Recht, von einem Verantwortlicher die Richtigstellung oder Löschung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn diese entgegen den Bestimmungen des DSG 2000 verarbeitet werden oder unrichtig sind. Dazu ist ein begründeter Richtigstellungs- oder Löschungsantrag an den Verantwortlicher zu richten. Dieser hat dann innerhalb einer Frist von 8 Wochen die Daten zu löschen oder zu berichtigen und dies mitzuteilen oder schriftlich zu begründen, warum sie nicht oder nicht vollständig gelöscht/berichtigt werden.

 

  • Recht auf Widerspruch (§ 28 DSG 2000)

Wenn Daten nicht aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung verwendet werden, hat jeder Betroffene das Recht, beim Verantwortlichen Widerspruch gegen die Verwendung seiner Daten zu erheben. Dies ist eine Sonderform des Rechts auf Löschung.

 

  • Recht auf Datenübertragung (Artikel 20 DSGVO)

Die betroffene Person hat das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die sie einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten.

 

  • Recht auf Widerruf (Artikel 7 (3) DSGVO)

Die betroffene Person hat das Recht, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Die betroffene Person wird vor Abgabe der Einwilligung hiervon in Kenntnis gesetzt. Der Widerruf der Einwilligung muss so einfach wie die Erteilung der Einwilligung sein. Ein Widerruf der Einwilligung hat zur Folge, dass keine Versicherungsberatung / -vermittlung erfolgen kann bzw. gegebenfalls kein Versicherungsschutz begründet wird.

 

  • Zuständigkeit der Datenschutzbehörde

Wird die Auskunft nicht oder nicht vollständig erteilt, die beantragte Richtigstellung oder Löschung nicht vorgenommen oder reagiert der Verantwortlicher innerhalb von 8 Wochen nicht, so kann die Datenschutzbehörde kontaktiert werden. Wird eine Verletzung im Recht auf Geheimhaltung behauptet, kann die Datenschutzbehörde sofort kontaktiert werden.

 

Das Datenschutzgesetz (DSG 2000) bietet drei verschiedene Verfahren – mit unterschiedlichem Anwendungsbereich, um die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften zu erreichen:

  • das Ombudsmann-Verfahren der DSB (§ 30 DSG 2000),

  • das (förmliche) Beschwerdeverfahren der DSB (§ 31 DSG 2000) und

  • die datenschutzrechtliche Klage vor den Zivilgerichten (§ 32 DSG 2000).

Verantwortlich für den Datenschutz ist die Geschäftsführung
 

Patrick Schörg

Schörg Versicherungsmakler GmbH, Linke Wienzeile 4/2/5, 1060 Wien

T +43 1 4083830, E office@schoerg.at

 

Aufsichtsbehörde für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen in Österreich:

 

Österreichische Datenschutzbehörde

Hohenstaufengasse 3, 1010 Wien

Telefon: +43 1 531 15-202525

Telefax: +43 1 531 15-202690

E: dsb@dsb.gv.at

W: https://www.dsb.gv.at

IV.Beginn der Vertretung / Geschäftsbeziehung

 

Die Geschäftsbeziehung und die damit verbundene interessenwahrende Beratung / Vertretung durch SCHÖRG VM beginnt frühestens mit Unterfertigung eines Auftrags zu Beratung- oder Vermittlung inklusive Risikoanalyse und ist ausschließlich auf den beauftragten Umfang und die beauftragte(n) Versicherungssparte(n) beschränkt. Die reine Unterfertigung einer Auskunfts- oder Vertretungsvollmacht bedeutet keinen Auftrag zur Beratung / Vermittlung / Vertretung, sondern legitimiert und berechtigt uns lediglich nach Außen zum Einholen von Auskünften zu bestehenden Verträgen SCHÖRG VM gegenüber den Versicherungsgesellschaften.

 

Für nicht angezeigte, nicht übergebene und für nicht beauftragte Risiken kann und darf keine interessenwahrende Beratung / Vertretung erfolgen und dementsprechend auch keinerlei Haftung übernommen werden. Ebenso müssen Risikoveränderungen und neue Risiken (Gefahrenerhöhungen / -veränderungen und Risikowegfall) SCHÖRG VM umgehende gemeldet werden. Für nicht gemeldete Gefahrenerhöhungen / -veränderungen und Risikowegfall kann keine Haftung übernommen werden. Vorläufige Deckungen müssen vom Klienten schriftlich beauftragt werden.

 

 

V.Rechte und Pflichten

 

Interessenwahrung und Unterstützung gem. § 3 Maklergesetz

SCHÖRG VM hat die Interessen des Klienten redlich und sorgfältig zu wahren. Dies gilt auch, wenn er zugleich für den Dritten tätig ist. Der Klient hat SCHÖRG VM bei der Ausübung seiner Vermittlungstätigkeit redlich zu unterstützen und eine Weitergabe von mitgeteilten Geschäftsgelegenheiten zu unterlassen. SCHÖRG VM sowie der Klient sind verpflichtet, einander die erforderlichen Nachrichten zu geben. Bei Verletzung dieser Pflichten kann Schadenersatz verlangt werden.

 

Für die bestmögliche Beratung ist SCHÖRG VM bei der Erhebung der relevanten Risikodaten auf die Unterstützung des Klienten angewiesen. Der Klient hat SCHÖRG VM unverzüglich nach Kenntnis eines eingetretenen oder zu erwartenden Schadens zu verständigen und alle Vorkehrungen in Entsprechung seiner Schadensminimierungspflicht zu treffen. Weiters müssen SCHÖRG VM alle risikorelevanten Veränderungen – insbesondere Erhöhungen bzw. Veränderungen der Gefahren – sowie weitere Versicherungsbedürfnisse, Zahlungsprobleme und persönliche Veränderungen unverzüglich gemeldet werden. Für mangelhafte bzw. nicht erfolgte Meldungen seitens des Klienten bzw. für den Fall, dass der Klient eine umfangreiche Risikoanalyse ablehnt und/oder Teilbereiche nicht vollständig bekannt gibt, kann SCHÖRG VM keine Verantwortung übernehmen.

 

Doppeltätigkeit mit überwiegender Interessenwahrung; Vermittlungspflicht gem. § 27 Maklergesetz

SCHÖRG VM hat trotz Tätigkeit für beide Parteien des Versicherungsvertrags überwiegend die Interessen des Klienten zu wahren. SCHÖRG VM ist mangels abweichender Vereinbarung mit dem Versicherer nicht befugt, Erklärungen und Zahlungen des Klienten für den Versicherer rechtswirksam entgegenzunehmen. Die Annahme eines Versicherungsvertrages und des damit verbundenen Versicherungsschutzes obliegt allein dem jeweiligen Versicherer. Es besteht daher kein automatischer Versicherungsschutz durch den Deckungsauftrag des Klienten! Polizzen für die abgewickelten Geschäftsfälle gehen dem Klienten direkt von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft zu. Eine darüber hinausgehende Informationsverpflichtung besteht nicht. Erhält SCHÖRG VM ein für den Klienten bestimmtes Schriftstück / Polizze von einem Dritten, etwa der Versicherung im Original, so wird dieses Dokument dem Klienten nach Eingang übermittelt. Dieselbe Regelung gilt für alle Erklärungen der Versicherer, insbesondere während der Vertragslaufzeit, in Schadensfällen und bei Beendigung des Vertrages.

 

Wahrung der Interessen des Klienten gem. § 28 Maklergesetz

Die Interessenwahrung gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 3 Maklergesetz und gemäß § 27 Abs. 1 Maklergesetz umfasst die Aufklärung und Beratung des Klienten über den zu vermittelnden Versicherungsschutz sowie insbesondere auch folgende Pflichten des Versicherungsvermittlers:

 

  1. Erstellung einer angemessenen Risikoanalyse und eines angemessenen Deckungskonzeptes sowie Erfüllung der Dokumentationspflicht gemäß § 137g GewO 1994;

  2. Beurteilung der Solvenz des Versicherers im Rahmen der zugänglichen fachlichen Informationen, soweit dies bei der Auswahl des Versicherers zur sorgfältigen Wahrung der Interessen des Klienten im Einzelfall notwendig ist;

  3. Vermittlung des nach den Umständen des Einzelfalls bestmöglichen Versicherungsschutzes, wobei sich die Interessenwahrung aus sachlich gerechtfertigten Gründen auf bestimmte örtliche Märkte oder bestimmte Versicherungsprodukte beschränken kann, sofern der Versicherungsmakler dies dem Klienten ausdrücklich bekanntgibt;

  4. Bekanntgabe der für den Klienten durchgeführten Rechtshandlungen sowie Aushändigung einer Durchschrift der Vertragserklärung des Klienten, sofern sie schriftlich erfolgte; Aushändigung des Versicherungsscheins (Polizze) sowie der dem Vertrag zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen einschließlich der Bestimmungen über die Festsetzung der Prämie;

  5. Prüfung des Versicherungsscheins (Polizze);

  6. Unterstützung des Klienten bei der Abwicklung des Versicherungsverhältnisses vor und nach Eintritt des Versicherungsfalls, namentlich auch bei Wahrnehmung aller für den Klienten wesentlichen Fristen;

  7. laufende Überprüfung der bestehenden Versicherungsverträge sowie gegebenenfalls Unterbreitung geeigneter Vorschläge für eine Verbesserung des Versicherungsschutzes.

 

Es wird ausdrücklich festgehalten, dass die Leistungen gem. § 28 Z 6 und Z 7 bei Konsumenten bzw. die Leistungen gem. § 28 Z 4 bis Z 7 bei Nicht-Konsumenten nur bei honorarpflichtiger separater Beauftragung im Rahmen eines Servicevertrages geleistet werden.

 

Wahrung der Interessen des Versicherers gem. § 29 Maklergesetz

Im Verhältnis zum Versicherer hat SCHÖRG VM vorwiegend jene Interessen zu wahren, die auch der Versicherungskunde (Klient) selbst vor und nach Abschluss des Versicherungsvertrags dem Versicherer gegenüber zu beachten hat. Im Besonderen ist SCHÖRG VM verpflichtet, den Versicherer bei der Vertragsanbahnung über ihm bekannte oder erkennbare besondere Risiken zu informieren.

 

Präzision und Definition von abdingbaren Paragrafen gem. § 32 Maklergesetz

Gem. § 32 Maklergesetz können u.a. der § 28 erster Satz und Z 1 bis Z 3 nicht zum Nachteil des Klienten abgegangen werden. Hinsichtlich § 28 Z 3 Maklergesetz und im Einklang mit Artikel 19 der Richtlinie (EU) 2016/97 (Versicherungsvertriebsrichtlinie) wird festgelegt, dass wir im Bezug auf die von uns angebotenen Verträge nicht vertraglich verpflichtet sind, Versicherungsvertriebsgeschäfte ausschließlich mit einem oder mehreren Versicherungsunternehmen zu tätigen, und unseren Rat nicht auf eine ausgewogene und persönliche Untersuchung stützen, sondern die Interessenwahrung - sofern keine im Einzelfall anderslautende Sondervereinbarung vorliegt - auf jene lokalen Produktgeber beschränkt ist, die bei der regelmäßigen Produktpartnerbewertungen gemäß Qualitätsmanagementsystem positiv bewertet wurden und deren Abwicklungsverhalten SCHÖRG VM bekannt ist. Die Vermittlung von Versicherungsprodukten – insbesondere die Auswahl der Produktpartner und Produkte - erfolgt nach folgenden Kriterien:

  • Größe der Gesellschaft, entsprechendes Alter, Ruf der Gesellschaft

  • Das Abwicklungsverhalten ist SCHÖRG VM bekannt und wird  positiv bewertet (Premiumpartner)

  • Der Produktanbieter stellt für SCHÖRG VM und seinen Klienten laufend Informationen zur Verfügung und SCHÖRG VM wird von der Versicherung aktiv betreut.

 

Die ausgewählten Partner werden periodisch einer entsprechenden Beurteilung unterzogen. Die aktuelle Premiumpartnerliste kann bei SCHÖRG VM eingesehen werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass kein umfassender Marktvergleich Basis der Erstellung dieser Partnerliste ist.

 

 

VI.Haftungsausschlüsse

 

SCHÖRG VM haftet für Schäden aus seiner Tätigkeit dem Klienten nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, nicht jedoch bei leichter Fahrlässigkeit. Bei Verbrauchergeschäften haftet SCHÖRG VM nur dann für leichte Fahrlässigkeit, wenn es sich um einen Schaden an Personen handelt. Bei Fahrlässigkeit ist die Haftung mit der Höhe der gesetzlichen Mindesthaftpflichtversicherungssumme beschränkt und erstreckt sich nicht auf entgangenen Gewinn. SCHÖRG VM haftet – sofern der Klient nicht als Konsument (§1 KSchG) zu behandeln ist –  jedoch höchstens im Umfang des eingetretenen  Vertrauensschadens, soweit dieser durch die Haftpflichtversicherung von SCHÖRG VM gedeckt ist. SCHÖRG VM haftet nicht für solche Schäden, die aus der – dem Klienten obliegenden – Ermittlung der Versicherungssumme resultieren. Voraussetzung für ein Haftungsverhältnis von SCHÖRG VM gegenüber dem Klienten ist das Vorliegen eines schriftlichen Auftrages. Aus mündlich erteilten Aufträgen kann - außer vom Konsumenten (§ 1 KSchG) – keine Haftung abgeleitet werden. Schadenersatzansprüche gegen SCHÖRG VM verjähren, sofern der Klient (Vollmacht- oder Verantwortlicher) nicht innerhalb von 6 Monaten, nachdem er oder die Anspruchsberechtigten den Schaden und Schädiger kannten oder kennen mussten (relative Verjährung), spätestens aber innerhalb von 3 Jahren ab dem anspruchsbegründenden Schadensfall (absolute Verjährung) diese gerichtlich geltend macht, soweit keine Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) entgegenstehen. 

 

 

VII.Durchführungspolitik „Best-Execution-Policy“

 

Die Durchführungspolitik von SCHÖRG VM regelt die Grundsätze der Weiterleitung von Klienten erteilten Aufträgen. Ziel ist es, für den Klienten das gleich bleibend bestmögliche Ergebnis bei der Auftragsausführung zu erzielen. Unter dem Begriff "gleich bleibend" versteht man das bestmögliche Ergebnis im Sinn einer längerfristigen Durchschnittsbetrachtung. Das bestmögliche Ergebnis wird bei Privatklienten primär am Maßstab des Gesamtentgelts gemessen, d.h. am Maßstab der Abschlussprovision des jeweiligen Versicherungsproduktes sowie der mit der Auftragsausführung verbundenen Kosten. Da auch andere Faktoren, wie zum Beispiel Schnelligkeit und Wahrscheinlichkeit der Auftragsausführung wesentliche Faktoren sind, werden diese berücksichtigt, wenn sie dazu beitragen, das bestmögliche Ergebnis zu erreichen. SCHÖRG VM hat bereits seit Bestehen nach diesen Grundsätzen gehandelt und legt diese Grundsätze den Klienten offen. Erteilt der Klient SCHÖRG VM eine Weisung abweichend von seiner Produktempfehlung, können  die  Grundsätze der Durchführungspolitik gegebenenfalls nicht eingehalten werden. SCHÖRG VM kann daher das bestmögliche Ergebnis für den Klienten nicht sicherstellen.

 

 

VIII.Entgeltregelungen

 

Für die Vermittlungstätigkeit erhält der Versicherungsvermittler bei neu abzuschließenden Versicherungsverträgen eine Vergütung gem. Artikel 19 (1) e) der Richtlinie (EU) 2016/97 (Versicherungsvertriebsrichtlinie). Diese besteht aus einer Kombination der Ziffern i, ii und iii in Form von Provision, Bonifikation bzw. Bürokostenzuschuss über den Produktgeber für die Beratungs- und Vermittlungstätigkeit.  Gegebenenfalls wird ein Beratungshonorar direkt vom Klienten gem. Auftrag bzw. Servicevertrag nach individueller Vereinbarung verrechnet. Bei Vertragsänderungen wird nur bei Mehrprämie bzw. bei Zuzahlungen eine Vergütung vom Produktgeber fällig. Die Beratung und Manipulation bei reinen Vertragsadaptierungen von bestehenden Verträgen ohne Mehrprämie werden von Produktgebern nicht bezahlt. Für alle Tätigkeiten, die nicht mit einer Vermittlung in unmittelbarem Zusammenhang stehen, bietet SCHÖRG VM seinen Klienten bedarfsgerechte honorarpflichtige Lösungen.

 

Basis für die Honorarerstellung ist die jeweils aktuelle Honorarordnung sowie der entsprechende Auftrag. Reine Beratungsaufträge sind grundsätzlich honorarpflichtig. Das Erstgespräch ist grundsätzlich kostenfrei.

 

 

IX.Honorarordnung

 

Diese Honorarordnung gilt für alle nicht von Produktpartnern bezahlten Beratungsleistungen. Den jeweiligen Honoraren sind 20% USt. hinzuzurechnen.

 

1. Beratungs- und Gutachtenhonorare

  • allgemeine Beratungen in Versicherungsangelegenheiten

  • Prüfung von bestehenden Versicherungsverträgen

  • Risikoanalysen zu bestehenden und für neu angedachten Versicherungsverträgen (ohne Vertragsvermittlung),

  • Risikomanagement, Ausarbeitung von Deckungs- und Veranlagungskonzepten. Beratung für Vertragsgestaltung

  • Beratung und Betreuung nach Vertragsabschluss von Versicherungsverträgen – insbesondere Wahrung der Interessen des Klienten gem. § 28 Maklergesetz

 

Konsument:

  • Unterstützung bei Eintritt des Versicherungsfalles (gem. §28 Zif.6 Maklergesetz)

  • Überprüfung der bestehenden Versicherungsverträge / gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge / Fristenwahrung ( §28 Zif.7 Maklergesetz)

  • Klärung von Inkassoproblemen und diverse Besorgungen bei Versicherungen

  • Beratung (ausgenommen sozialversicherungs- / steuerliche Fragen) und Betreuung von „fremd“ abgeschlossenen Versicherungsverträgen / Veranlagungen

  • Schadensberatung und -bearbeitung, Beratung über die Einreichung hinausgehend; insbesondere die außergerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Versicherungsunternehmen

  • Beratung und Abwicklung bei Schadensfallsanierungen

 

Nicht-Konsument:

  • Berichterstattung und Bekanntgabe von Rechtshandlungen gegenüber dem Klienten (gem. §28 Zif.4 Maklergesetz)

  • Prüfung der Versicherungspolizze (gem. §28 Zif.5 Maklergesetz)

  • Unterstützung bei Eintritt des Versicherungsfalles (gem. §28 Zif.6 Maklergesetz)

  • Überprüfung der bestehenden Versicherungsverträge / gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge / Fristenwahrung ( §28 Zif.7 Maklergesetz)

  • Klärung von Inkassoproblemen und diverse Besorgungen bei Versicherungen

  • Beratung (ausgenommen sozialversicherungs- / steuerliche Fragen) und Betreuung von „fremd“ abgeschlossenen Versicherungsverträgen / Veranlagungen

  • Schadensberatung und -bearbeitung, Beratung über die Einreichung hinausgehend; insbesondere die außergerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Versicherungsunternehmen

  • Vertretung und Abwicklung bei Schadensfallsanierungen

 

1.1. Zeitabhängiges Honorar (je angefangener ¼ Stunde):

  • Berater mit einschlägiger fachlicher Befähigungsvoraussetzung              € 75,00

  • Fachkraft                                                                                                         € 50,00

 

1.2. Erfolgshonorar:

kann zusätzlich zur Zeitgebühr und den Barauslagen verrechnet werden: z.B. 10% der jährlichen Prämienersparnis x Restlaufzeit.

 

1.3. Barauslagen/-pauschale:

kann zusätzlich zur Zeitgebühr verrechnet werden und erfolgt insbesondere für:

Materialverbrauch, Kopien, Porto, Amtsgebühren, Telefongebühren, Reisekostenersatz, Fahrtkosten (Bahn, amtl. KM-Geld). Abweichend kann eine Barauslagenpauschale vereinbart werden.

 

2. Vertretung im Schadensfall

Bearbeitung und außergerichtliche Vertretung in Schadensfällen - Zeitgebühr gem. Punkt 1.1..

 

2.1. Erfolgshonorar Vertretung im Schadensfall:

kann zusätzlich zur Zeitgebühr und den Barauslagen verrechnet werden: z.B. 10% der Schadensleistung

 

3. Behördenwege / KFZ-An- / Abmeldungen

Wege zur Zulassungsstelle/Wien (außerhalb Wien derzeit nicht möglich)       € 50,00 (USt-befreit)

 

4. Allgemeine Bestimmungen

Die Honorarordnung in der jeweils gültigen Fassung liegt im Büro SCHÖRG VM auf und ist auf der Homepage www.schoerg.at veröffentlicht.

X.Interessenkonflikte „Conflict of Interest Policy“

 

SCHÖRG VM ist darauf bedacht, seine Dienstleistungen immer im bestmöglichen Interesse des Klienten zu erbringen. Zu diesem Zweck wurden Vorkehrungen getroffen, die gewährleisten, dass sich Interessenkonflikte zwischen SCHÖRG VM, der Geschäftsleitung, den Beschäftigten und Kooperationspartnern sowie zwischen Klienten nicht negativ auf die Interessen des einzelnen Klienten auswirken.

 

An welchen Schnittstellen könnten Interessenkonflikte auftreten

  • zwischen Klienten und SCHÖRG VM,

  • den Mitarbeitern von SCHÖRG VM, einschließlich der Geschäftsleitung

  • den Kooperationspartnern

  • anderen Klienten.

 

Welche Finanzdienstleistungen könnten Interessenkonflikte auslösen

  • Beratung: die Abgabe von persönlichen Empfehlungen zu Geschäften

  • Vermittlung: Annahme und Übermittlung von Aufträgen

 

Beispiele für potentielle Interessenkonflikte

  • Aus unserer Tätigkeit als selbstständiger, auf Ertrag ausgerichteter Gewerbebetrieb

  • bei Erhalt oder Gewährung von Zahlungen (z.B. Absatzentgelte, Vertriebsprovisionen, Zuschüsse für Marketing, Schulung oder Vertriebsmaßnahmen)

  • unterschiedliche Höhen von Abschluss-, Abschlussfolge- und Bestandsprovisionen oder ähnlichen Vergütungen

  • durch erfolgsbezogene Vergütung von Mitarbeitern und Beratern

  • aus der Gewährung von Zuwendungen an Mitarbeiter und Berater

  • aus Gewährung von monetären und/oder Sachzuwendungen für Klientenveranstaltungen und Events

  • aus anderen Geschäftstätigkeiten unseres Hauses

  • aus Beziehungen unseres Hauses zu Versicherungsgesellschaften und anderen Kooperationspartnern

  • bei der Erlangung von Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind      

  • bei der Erstellung von Gutachten über Versicherungs- und Veranlagungsverträge

 

Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten

SCHÖRG VM und seine Mitarbeiter handeln im Einklang mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen auf rechtmäßige, sorgfältige und redliche Weise im Interesse des Klienten. Ziel der nachfolgenden Vorschriften ist es, Interessenkonflikte frühzeitig zu erkennen und möglichst zu vermeiden.

  • Seit 1997 gibt es ein QualitätsManagementSystem. Arbeits- und Kontrollvorgänge sind dokumentiert und werden von einem externen Prüfer jährlich kontrolliert. Oberste Maxime ist die optimale Beratung für den Klienten als Firmenleitlinie festgeschrieben und alle Auswahlverfahren sind diesem Grundsatz untergeordnet

  • Die Auswahl der Produkte wird ausschließlich durch die jährliche Partnerbewertung und von Sonderkonditionen für unsere Klienten bestimmt

  • Alle Mitarbeiter, bei denen im Rahmen ihrer Tätigkeit Interessenkonflikte auftreten könnten, sind zur Offenlegung aller ihrer Geschäfte verpflichtet

  • Reihung der Interessen. Die Interessen der Klienten gehen immer den Interessen von SCHÖRG VM bzw. seinen Mitarbeitern vor

  • Bei Ausführung von Aufträgen handelt SCHÖRG VM entsprechend der Durchführungspolitik

  • Regelmäßige Schulung der Mitarbeiter

  • Ein geschulter und langjährig erfahrener Mitarbeiter ist damit betraut, mögliche Interessenkonflikte zu erkennen und zu vermeiden

 

Regelungen über die Annahme von Vorteilen

SCHÖRG VM erhält die obengenannten Vorteile primär als Entgelt für die Vermittlungstätigkeit. Diese Vorteile (Abschluss-/Erst- und Abschluss-/Folgeprovisionen) werden durch die jeweiligen Versicherungsgesellschaften verrechnet. Art und Höhe ist bei den jeweiligen Produkten verschieden. Diese Einnahmen dienen dazu, Klienten stets dasselbe hohe Niveau unserer Beratungen und Serviceeinrichtungen bieten zu können, Schulungen der Mitarbeiter durchzuführen, den hohen Sicherheitsstandard zum Schutz der Klientendaten zu erhalten und um die einwandfreie Abwicklung der Geschäftsfälle gem. den gesetzlichen Rahmenbedingungen sicherzustellen. Darüber hinaus werden die Kosten für die Qualitätssicherung, die EDV Hardware und Software zur Erhaltung des Verwaltungs- und Informationsstandards für unsere Klienten sowie die Versicherungsprämie für die abgeschlossene Vermögensschadenshaftpflichtversicherung davon bestritten.

 

Offenlegung von Interessenkonflikten

In Einzelfällen kann es vorkommen, dass Interessenkonflikte nicht vermeidbar sind. In diesem Fall wird SCHÖRG VM die betroffenen Klienten über den Interessenkonflikt informieren. Die Klienten können sich somit auf informierter Basis entscheiden, ob sie das Geschäft trotz des Konflikts wünschen.

 

 

XI.Allgemeine Informationen / Unternehmensdaten

 

Name   Schörg Versicherungsmakler GmbH

Anschrift   Linke Wienzeile 4/Stg.II/5, 1060 Wien

Kontaktdaten   

Telefon: 01 – 408 38 30 – 0  
Fax: 01 – 408 38 30 – 22   
mail: office@schoerg.at   
web: www.schoerg.at

Geschäftsführer   Patrick Schörg, 20.11.1981, Thomas Blauensteiner, 14.04.1982

Gründungsjahr   1990

Firmenbuch   FN: 38426i / Handelsgericht Wien

Betriebsgegenstand   Versicherungsvermittler in der Form Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten

Vermittlerregister   https://www.gisa.gv.at/versicherungsvermittlerregister

GISA-Zahl   23751118

Steuer Nummer   211/3236   Finanzamt f d 18. Bezirk

Umsatzsteuer ID   ATU15372905

Bankverbindung   BANKHAUS KRENTSCHKER   AT86 1952 0018 0009 8277   KRECAT2G

Berufshaftpflicht   Generali Versicherung   Pol.Nr. 2/81/75406633-01

Kammer   WKW - Fachgruppe Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten

 

 

XII.Beschwerdestelle

 

Beschwerden über SCHÖRG VM, deren Mitarbeiter oder Dienstleistungen sind schriftlich an unseren Qualitätsmanagementbeauftragten (Hrn. Patrick Schörg, e-mail: office@schoerg.at) oder an das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (Stubenring 1, 1010 Wien, www.bmwa.gv.at) zu richten.

 

 

XIII.Beendigung der Vertretung / Geschäftsbeziehung

 

Die Geschäftsbeziehung kann durch schriftliche Kündigung durch eine der beiden Vertragsparteien beendet werden. Sie erlischt jedoch spätestens automatisch mit Kündigung / Stornierung oder Vermittlerwechsel des letzten durch von SCHÖRG VM vermittelten Vertrages. Der Klient nimmt zur Kenntnis, dass durch die Beendigung dieses Geschäftsverhältnisses auch die Interessenwahrung durch SCHÖRG VM erlischt, nicht jedoch die aus den vorangegangenen aktiven Vertragsverhältnissen resultierenden wirtschaftlichen Ansprüche von SCHÖRG VM.

 

 

XIV.Schlussbestimmungen

 

Änderungen und Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sind bzw. werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig oder nicht durchsetzbar, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die ungültige bzw. nicht durchsetzbare Bestimmung wird in diesem Fall durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen bzw. nicht durchsetzbaren Bestimmung möglichst nahe kommt. Sowohl diese Geschäftsbedingungen als auch alle Geschäftsunterlagen unterliegen österreichischem Recht. Gerichtsstand ist Wien. Für Klagen gegen Verbraucher im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes gelten die Zuständigkeitsregeln des § 14 KSchG. Diese Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Verwendung ohne schriftliche Genehmigung durch SCHÖRG VM ist verboten.

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