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Welche Leistungen bietet eine Rechtsschutzversicherung?

So finden Sie die beste Rechtsschutzversicherung für Ihre individuellen Bedürfnisse

Haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, was passiert, wenn Sie unerwartet in einen Rechtsstreit geraten? Ohne ausreichenden Rechtsschutz kann ein Rechtsstreit schnell teuer werden und Ihre finanzielle Stabilität gefährden. Eine Rechtsschutzversicherung bietet Ihnen die nötige Absicherung, um sich bei rechtlichen Auseinandersetzungen keine Sorgen um die Kosten machen zu müssen.

Eine Rechtsschutzversicherung bietet Ihnen eine breite Palette an Leistungen, darunter Strafrechtsschutz, Arbeitsrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz und mehr. Diese Leistungen können Ihnen in verschiedenen Situationen helfen, sei es bei einem Arbeitsrechtsstreit oder einem Verkehrsunfall. Darüber hinaus bietet Ihnen eine Rechtsschutzversicherung auch eine juristische Erstberatung, die Ihnen dabei hilft, rechtliche Probleme schnell und effektiv zu lösen.

 

Eine Rechtsschutzversicherung gibt Ihnen und Ihrer Familie die Sicherheit, dass Sie in rechtlichen Auseinandersetzungen nicht alleine gelassen werden. Sie können sich auf eine individuelle und bedarfsgerechte Betreuung durch Experten verlassen, ohne dass Sie sich Gedanken über die hohen Kosten machen müssen. So können Sie Ihr Leben ohne Sorgen und Stress genießen.

 

Kontaktieren Sie uns jetzt, um mehr über die Vorteile einer Rechtsschutzversicherung zu erfahren und eine individuelle Beratung zu erhalten. Wir helfen Ihnen gerne dabei, die richtige Entscheidung für Ihre finanzielle Zukunft zu treffen.

Richter und Hammer

Wichtige Informationen zur Rechtsschutz-Versicherung

Welche Leistungen erbringt der Versicherer?

 

Die Rechtsschutzversicherung sorgt für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen und trägt die dabei entstehenden Kosten im Rahmen der jeweils vereinbarten Bedingungen durch sämtliche Gerichtsinstanzen bis zur jeweils gültigen Versicherungssumme:

 

  • angemessene Kosten und Vorschüsse  für Ihren Rechtsanwalt oder Notar

  • Kosten, die Ihrem Prozessgegner und allfälligen Privatbeteiligten zugesprochen werden, sofern Sie dafür aufkommen müssen

  • die Gerichtskosten, Zeugengebühren und Kosten für vom Gericht bestellte Sachverständige

  • Ihre Reisekosten im Zusammenhang mit einem Gerichtsverfahren im Ausland

  • den Vorschuss einer Strafkaution im Ausland (etwa nach einem Verkehrsunfall), um eine Inhaftierung zu verhindern

Versicherter Personenkreis

 

  • der Versicherungsnehmer sowie der/die im selben Haushalt lebende Partner/Partnerin jeweils als unselbstständig Erwerbstätige

  • alle ledigen Kinder (inkl. Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder) bis zum 25. bzw. 27.Lebensjahr,  solange sie im selben Haushalt leben und kein eigenes, regelmäßiges Einkommen haben (gilt nicht für den Fahrzeug-Rechtsschutz!)

 

 

Geltungsbereich

 

Im Fahrzeug-, Fahrzeug-Vertrags und Lenker- Rechtsschutz sowie im Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz gilt Europa und die außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten, Kanarische Inseln, Madeira und Azoren. In allen übrigen Fällen muss die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen jedoch in Österreich erfolgen und dafür die Zuständigkeit eines österreichischen Gerichts oder Verwaltungsbehörde gegeben sein.

 

Die meisten Versicherer gewähren freie Anwaltswahl (sofern dieser den Kanzleisitz am Ort des Gerichtes oder der Verwaltungsbehörde hat)

 

 

Wartefristen

 

Es sind nur Versicherungsfälle gedeckt, die nach Ende der Wartefrist eintreten

  • 3 Monate im Arbeitsgerichts-, Sozialversicherungs-, Beratungs-, Allgemeinen Vertrags- und Grundstückseigentums- und Mietrechtschutz, Steuer- und Daten-Rechtsschutz

  • 6 -9 Monate im Familien-Rechtsschutz

  • 6-12 Monate im Erbrechtschutz

Bausteine der Privatrechtsschutzversicherung

Erweiterte Deckung

Manche Versicherer bieten Zusatzpakete (meist mit limitierten Summen), wie etwa:

  • Außergerichtliche Gutachten

  • Mediation bzw. Diversion

  • Reise Rechtsschutz für Auslandsreisen

  • Rechtsschutz gegen Stalking und Mobbing

  • Patienten-Rechtsschutz für Aufklärungs- und Behandlungsfehler

  • Einschluss pflegebedürftiger Eltern und Kinder im selben Haushalt

 

 

Welche Ausschlüsse gibt es?

 

  • Vorsätzlich oder rechtswidrig herbeigeführte Versicherungsfälle (bei Übertretung von Verkehrsvorschriften besteht Versicherungsschutz).

  • für Kosten und Auslagen, die entstanden sind, bevor der Anspruch auf Versicherungsschutz geltend gemacht wurde (daher stets Deckung beantragen, bevor der Anwalt beauftragt wird).

  • aussichtslose Prozesse (muss der Versicherer schriftlich begründen).

  • Erwerb, Veräußerung, Errichtung bzw. baubehördlich genehmigungspflichtige Veränderung von Immobilien, Finanzierungs-, Enteignungs-, Grundverkehrs- und Grundbuchangelegenheiten.

  • Ehescheidungen sowie Auseinandersetzungen zwischen versicherten Personen wie z.B. Miteigentümern von Gebäuden.

  • Vermögensanlagen  und Investments,  Glücksspiel und Wetten.

  • Kartell- und Wettbewerbsrecht, Handelsvertreterrecht, Gesellschafts-, Genossenschafts- und Vereinsrecht sowie des Rechtes aus Stillen Gesellschaften, von Kirchen und Religionsgemeinschaften.

  • der Bereich des Zoll- und sonstigen Abgabenrechtes sowie Insolvenzverfahren

  • Immaterialgüterrecht, wie etwa Patente, Urheber- oder Markenrechte.

  • Insolvenzverfahren gegen die versicherten Personen

  • Disziplinarrecht.

  • Im Verkehrsbereich:  Bagatellstreitigkeiten, Fahrerflucht, Alkohol- oder Drogenmissbrauch, fehlende Lenkerberechtigung, Verletzung der Hilfeleistungspflicht, Unterlassung der polizeilichen Meldung.

 

 

Was ist im Schadenfall zu beachten?

 

Beantragen Sie bzw. Ihr Anwalt vor Tätigwerden die Deckung beim Versicherer. Kosten und Auslagen, die vor Deckungszusage vom Versicherer entstanden sind, werden nicht übernommen!

 

 

Diese Zusammenfassung und Information ersetzt nicht Versicherungsbedingungen, Kundeninformationsblätter, individuelle Offerte, den Antrag, die Versicherungspolizze und gibt keinen Aufschluss über die möglichen Deckungsvarianten einzelner Versicherer und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit!

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