Schutz für Ihr Gebäude - Die Notwendigkeit einer Gebäudeversicherung
Die Vorteile einer Gebäudeversicherung für Firmenkunden und Hausverwaltungen
Die Gebäudeversicherung ist eine wichtige Versicherung für österreichische Firmenkunden und Hausverwaltungen, die ein oder mehrere Gebäude besitzen oder verwalten. Denn ein Schaden an einem Gebäude kann schnell hohe finanzielle Belastungen mit sich bringen und im schlimmsten Fall existenzbedrohend sein. Die Gebäudeversicherung bietet Schutz vor Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Naturkatastrophen wie Hochwasser und Erdrutsche.
Besonders in Zeiten des Klimawandels und immer häufiger auftretenden extremen Wetterereignissen ist eine Gebäudeversicherung unverzichtbar. Eine Gebäudeversicherung kann langfristig die Existenz und Liquidität des Unternehmens oder der Hausverwaltung sichern.
Eine Gebäudeversicherung ist somit nicht nur sinnvoll, sondern auch unerlässlich für alle, die Eigentum an Gebäuden haben oder diese verwalten. Denn im Schadensfall kann eine Gebäudeversicherung einen erheblichen finanziellen Schutz bieten und im besten Fall sogar das Fortbestehen des Unternehmens oder der Hausverwaltung sichern.
Wichtige Informationen zur Gebäudeversicherung für Wohnhäuser
Mit einer Gebäudeversicherung lassen sich viele Risiken im Zusammenhang mit dem Besitz und der Verwaltung von Gebäuden absichern und unerwarteten Kosten decken. Gemäß mietrechtlicher Bestimmungen kann der Vermieter die Feuer-, Leitungswasser- einschließlich Korrosion und Haftpflichtversicherung als Betriebskosten weiterverrechnen.
Zu den Versicherungswerten gehören
- das Gebäude inklusive aller Baubestandteile, Fundamente, Grund- und Kellermauern, gebäudegebundene Installationen, und alle mit dem Gebäude fix verbundenen Anlagen und Einrichtungen.
- Nebengebäude
- Außenanlagen
- Konstruktions- und Planungskosten
Die korrekte Versicherungssumme wird auf Basis des Neubauwerts ermittelt. Wir empfehlen ein Sachverständigengutachten für den Neubauwert des Gebäudes erstellen zu lassen. Die Kosten hierfür trägt der Versicherer, bei dem die entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Welche Leistungen erbringt der Versicherer?
Der Versicherer übernimmt die Reparatur-, Wiederbeschaffungs- (zum Neuwert, gleicher Art und Güte) sowie bestimmte Nebenkosten, die bei einem versicherten Schaden an den versicherten Sachen entstehen. Ist der Zeitwert der versicherten Sachen niedriger als 40% des Neuwertes, so wird nur der Zeitwert ersetzt.
Bei Totalschaden werden im Rahmen der Versicherungssumme die ortsüblichen Kosten für die Wiedererrichtung übernommen. (Bedingung: Wiederaufbau innerhalb von 3 Jahren, am gleichen Ort, zum gleichem Zweck. Ist der Wiederaufbau am gleichen Ort baubehördlich verboten, so ist der Wiederaufbau innerhalb Österreichs gedeckt.) Ist der Zeitwert der versicherten Sachen niedriger als 40% des Neuwertes, so wird nur der Zeitwert ersetzt.
Im Rahmen der jeweiligen Haftpflicht-Versicherung werden berechtigte Schadenersatzansprüche stets zum Zeitwert ersetzt.
Versicherte Gefahren:
- Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, Flugzeugabsturz)
- Sturm ((ab 60km/h), Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch)
- Leitungswasser (Frost- und Bruchschäden an leitungswasserführenden Rohrleitungen, Armaturen oder angeschlossenen Einrichtungen. Optional mit Dichtungs-, Verstopfungs- und Korrosionsschäden, Schäden an Regenabläufen, Wasserverlust)
- Glasbruch (für Flachgläser der Gebäudeverglasung)
- Gebäude- und Grundstückshaftpflicht (Deckung von Schadenersatzverpflichtungen gegenüber Dritten für Personen- und Sachschäden sowie daraus entstandene Vermögensschäden sowie die Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche)
Mögliche Zusatzdeckungen:
- Katastrophenschutz (Naturgefahren wie Hochwasser, Überschwemmungen, Vermurungen, Lawinen oder Erdbeben (Summen limitiert))
- Schäden durch Witterungsniederschläge an vermieteten Räumen und/oder Gebäudebestandteilen.
- Mehrkosten aufgrund behördlicher Auflagen nach einem versicherten Schaden
- Sachschäden durch Umweltstörung und/oder Umweltsanierungskosten
- Gebäudetechnik
- Mietverlust
Im Rahmen einer „All Risk“ Deckung sind alle Sachschäden versichert, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.
Welche Ausschlüsse gibt es?
- Vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen
- Verletzung von Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften
- Sengschäden, Grundwasser, Vermorschung, Holzfäule und Schimmel- bzw. Schwammbildung
- Krieg, Innere Unruhen, militärische oder behördliche Maßnahmen, Kernenergie.
Was ist im Schadenfall zu beachten?
- Schadensminimierungspflicht
- Unverzügliche Melde- und Aufklärungspflicht
- Den Weisungen des Versicherers ist Folge zu leisten
- Originalrechnungen / Belege sind vorzuweisen
- Beschädigte Sachen unbedingt aufbewahren bis der Schaden abgewickelt ist
Besonders wichtig!
- Die Gebäude sind laufend instand zu halten und zu warten
- Melden Sie unverzüglich risikorelevante Änderungen wie etwa bauliche Veränderungen / Erweiterungen etc.
- Melden Sie Änderungen der Vorsteuerabzugsberechtigung
- Halten Sie die vorgeschriebenen Sicherheitseinrichtungen unbedingt ein
- Nur pünktliche Prämienzahlung sichert Ihnen den gewünschten Versicherungsschutz
Diese Zusammenfassung und Information ersetzt nicht Versicherungsbedingungen, Kundeninformationsblätter, individuelle Offerte, den Antrag, die Versicherungspolizze und gibt keinen Aufschluss über die möglichen Deckungsvarianten einzelner Versicherer und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit!