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Lebensversicherung in Österreich - Alles was Sie wissen müssen

So finden Sie die beste Lebensversicherung für Ihre individuellen Bedürfnisse

Haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, was mit Ihrer Familie passieren würde, wenn Sie plötzlich sterben oder eine schwere Erkrankung erleiden? Eine private Lebensversicherung bietet Ihnen die Sicherheit, die Sie brauchen, um Ihre Hinterbliebenen finanziell abzusichern.

 

Mit einer privaten Lebensversicherung können Sie nicht nur Ihre Familie absichern, sondern auch langfristige finanzielle Ziele erreichen. Sie können regelmäßig Beiträge zahlen und so ein finanzielles Polster aufbauen, das Sie im Alter nutzen können, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten oder sich lang ersehnte Träume zu erfüllen.

 

Eine private Lebensversicherung bietet Ihnen die Möglichkeit, individuelle Bedürfnisse und Wünsche zu berücksichtigen. Sie können die Versicherungssumme je nach Bedarf erhöhen oder reduzieren und Zusatzoptionen wie Unfallversicherungen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen integrieren. So haben Sie die volle Kontrolle über Ihre Versicherung und können sichergehen, dass Sie optimal abgesichert sind.

 

Kontaktieren Sie uns jetzt, um mehr über die Vorteile einer privaten Lebensversicherung zu erfahren und eine individuelle Beratung zu erhalten. Wir helfen Ihnen gerne dabei, die richtige Entscheidung für Ihre finanzielle Zukunft zu treffen.

Oma und Enkelin

Wichtige Informationen zur Lebensversicherung

Unter dem Begriff Lebensversicherung werden Versicherungen zusammengefasst, die biometrische Risiken wie z.B. das Er- bzw. Ableben absichern sowie für die private Altersvorsorge dienen. Lebensversicherungen sind keine Sparbücher oder Bausparverträge sind und damit mit diesen bezüglich Ertragschancen, Risiko, Laufzeit, Verfügbarkeit, steuerliche Behandlung keinesfalls zu verglichen. Stellen Sie Ihre Vorsorge stets auf mehrere Standbeine (3-Säulen-Vorsorge (staatlich / betrieblich / privat) sowie auf verschiedene Lebensversicherungen, Immobilien, Wertpapiere, etc.).

Als Versicherungsmakler sehen wir unsere Aufgabe darin, die am Markt angebotenen Lebensversicherungen hinsichtlich Ihrer Versicherungsbedingungen und Vertragsgrundlagen (Kosten, Rechengrundlagen, Rententafeln, etc.) zu überprüfen, zu bewerten und Ihnen eine bestmögliche Auswahl aus den angebotenen Varianten zu empfehlen. Aber auch wir können nicht hellsehen! Dementsprechend kann niemals eine in die Zukunft gerichtete Ertrags- / Risikoeinschätzung erstellt werden bzw. Basis unserer Empfehlung sein. Das Veranlagungsrisiko trägt ausschließlich der Versicherungsnehmer.


Sicherheit

Gemäß §300 Versicherungsaufsichtsgesetz müssen Lebensversicherungen als Sondervermögen getrennt vom sonstigen Vermögen der Versicherung verwaltet werden und genießen besonderen rechtlichen Schutz. Im sehr unwahrscheinlichen Fall der Insolvenz einer Versicherung haben Gläubiger der Versicherung keinen Zugriff auf den Deckungsstock der Versichertengemeinschaft.


Verfügbarkeit und Laufzeit

Grundsätzlich empfiehlt sich der Abschluss einer Lebensversicherung im Einklang mit dem Verwendungszweck (z.B. Pensionsantrittsalter bei der Pensionsvorsorge oder Kreditlaufzeit bei einer Kreditbesicherung). Lebensversicherungen sind langfristige Veranlagungen, die nicht auf Basis kurzfristiger Entscheidungen initiiert, verändert oder beendet werden sollten. Wie bei allen langfristigen Verträgen führen kurzfristigen Eingriffe zu nachteiligen Konsequenzen und gegebenenfalls finanziellen Einbußen. Ebenso unvorteilhaft gestalten sich kurze Vertragslaufzeiten, da die Rahmenbedingungen dafür nicht ausgelegt sind.

Auch die Verfügbarkeit im Falle von Liquiditätsengpässen ist an gewisse Bedingungen geknüpft. Allgemein kann von einer mindestens dreimonatigen Frist für Entnahmen und Rückkauf ausgegangen werden. Zudem kann immer nur zum aktuellen Gegenwert und gegebenenfalls mit einem Rückkaufsabschlag entnommen bzw. rückgekauft werden. Der Auszahlungsbetrag kann auch unter den bisher geleisteten Einzahlungen liegen.

Verträge mit laufender Prämie bzw. Rentenversicherungen
Lebensversicherungen gegen laufende Prämienzahlung bzw. Rentenversicherungen (Lebensversicherungen, bei denen die Leistung in Form einer Rente erfolgt) haben keine gesetzliche Mindestlaufzeit. In der Praxis ergibt sich – bis auf wenige Ausnahmefälle z.B. bei betrieblichen Vorsorgen – eine Mindestlaufzeit von 10 Jahren. Diese resultiert aus der Vertragsgestaltung und der Veranlagung.

 

Verträge gegen Einmalerlag
Lebensversicherungen gegen einmalige Prämienzahlung ohne Verrentung unterliegen einer Mindestlaufzeit von 15 Jahren bzw. von 10 Jahren, wenn der Versicherungsnehmer und die versicherte Person das 50. Lebensjahr vollendet haben. 


Steuer

Erträge aus privaten Lebensversicherungen unterliegen nicht der Einkommenssteuer, der Kapitalertragssteuer, sondern nur der begünstigten 4%igen Versicherungssteuer. Die Ausnahme bilden Kapitalversicherungen gegen Einmalprämie unter 10 bzw. 15 Jahren Laufzeit. Bei Laufzeiten unter der Mindestlaufzeit bzw. vorzeitigem Rückkauf kommt es zu einer Nachversteuerung von 7%.


Durchschnittliche Aufteilung der Prämie in einer Lebensversicherung

Kosten und Vertragsentwicklung

Bei Lebensversicherungen werden die Kosten in Risiko-, Abschluss- und Verwaltungskosten unterteilt. Seit 01.01.2016 müssen die Kosten der Lebensversicherung gem. §2 Abs. 6 LV-Informationspflichtenverordnung auf jedem Angebot ausgewiesen sein. Dies erleichtert zwar den Vergleich, dennoch empfiehlt es sich, den Rat eines Profis einzuholen. 

Als unabhängiger Versicherungsmakler kennen wir den Versicherungsmarkt, vergleichen die Kosten und achten darauf, ob diese einmalig oder laufend entnommen werden bzw. ob diese von den einbezahlten Prämien oder vom Deckungskapital „dem Vertragsguthaben“ berechnet werden.

Risikokosten
dienen der Deckung des Versicherungsschutzes (wie etwa Ablebensschutz, Berufsunfähigkeit, etc.) und hängen von der Versicherungssumme, Laufzeit und den Biometrischen- und Gesundheitsdaten der versicherten Person (Alter, Größe, Gewicht, Vorerkrankungen, etc.) ab. 

 

Abschlusskosten
werden für die Vertragserrichtung und die Vergütung für die Beratung und Vermittlung durch den Vermittler verwendet. Ein Spezifikum der Abschlusskosten ist, wie bzw. über welchen Zeitraum diese verrechnet werden. Hier unterscheidet man zwischen der Verrechnung der Kosten in den ersten fünf Laufzeitjahren und der Verteilung der Kosten über die gesamte Prämienzahlungsdauer. 

 

Die Verteilung der Kosten über die gesamte Prämienzahlungsdauer verbessert zwar in den ersten Laufzeitjahren den Rückkaufswert, hat jedoch den Nachteil, dass die Kosten nie gekappt werden und dementsprechend über die gesamte Prämienzahlungsdauer verrechnet werden. Langfristig gesehen ist dies das teurere Modell. Daher empfehlen wir die Kostenverteilung über die ersten Laufzeitjahre.

 

Verwaltungskosten
Verwaltungskosten dienen dazu, die Kosten der Vertragsverwaltung über die Laufzeit zu decken.

Bevorzugt empfehlen wir Anbieter, die keine oder nur geringe Kosten aus dem Deckungskapital entnehmen. Das sichert über die Vertragslaufzeit eine möglichst günstige Kostenstruktur und somit eine optimale Ausgangsbasis für die Veranlagung.

Detaillierten Kosten und Gebühren finden Sie in den dem Versicherungsantrag beiliegenden Produktinformationsblättern (BIB, od. IPID) 

Wie entwickelt sich der Lebensversicherungsvertrag?
Durch die Verrechnung der im Vertrag enthaltenen Kosten wird der Versicherungsvertrag – auch in Abhängigkeit zum gewählten Versicherungsschutz und der Entwicklung der Veranlagung – vor allem in den ersten Laufzeitjahren unter den einbezahlten Prämien liegen. Dies ist ganz normal und sollte keinen Grund zur Sorge hervorrufen. Die Entwicklung des Vertrages können Sie am besten beurteilen, wenn Sie die jährlichen Wertinformationen des Versicherers mit der Modellrechnung des Antrags vergleichen. In dieser Modellrechnung sind die Kosten enthalten. Dies der einzig richtige und zulässige Vergleich, der eine korrekte Einschätzung zur Entwicklung des Lebensversicherungsvertrages zulässt.

Entwicklung einer klassischen Lebensversicherung je nach Verzinsung

Veranlagungsvarianten inkl. Ertragschancen und Risikoeinstufung

1)    Klassische Lebensversicherung (Deckungsstockpolizze)

Sie zeichnet sich durch die Veranlagung der Sparprämien im Deckungsstock der jeweiligen Versicherungsgesellschaft aus. Dem Deckungsstock können nur Vermögenswerte gewidmet werden, die den Vorgaben des § 124 Abs. 1 Z 3 VAG 2016 entsprechen. Das sind überwiegend festverzinsliche Anleihen, Immobilien, Cash- und Geldmarktpapiere - der Aktienanteil ist sehr gering. Daher gelten Deckungsstockpolizzen als wertstabil und konservativ.

Zur Überwachung des Deckungsstockes bestellt die Finanzmarktaufsicht (FMA) einen Treuhänder, der die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben überprüft. 

Darstellung der Veranlagung im Deckungsstock bei klassischen Lebensversicherungen in Österreich

Vermögenswerte können nur mit schriftlicher Zustimmung des Treuhänders gekauft bzw. verkauft werden. Es handelt sich demnach um eine sinnvolle Einrichtung zum Schutz von Kundengeldern.

Bei der klassischen Lebensversicherung profitieren Sie zum einen von der garantierten Verzinsung, welche bei Vertragsabschluss für die gesamte Vertragslaufzeit festgelegt wird. Diese garantierte Verzinsung richtet sich an der von der Finanzmarktaufsicht festgelegten Höchstzinsverordnung, in der jährlich die maximale garantierte Verzinsung festgelegt wird. Zusätzlich wird jährlich die Gewinnbeteiligung zugewiesen. Diese beinhaltet mind. 85% der im Deckungsstock erzielten Gewinne (Veranlagungs-, Verwaltungs- und Risikogewinne). Auch diese Quote ist gesetzlich geregelt. Wichtig ist jedenfalls, wie die jeweilige Versicherungsgesellschaft die Gewinnbeteiligung zuteilt bzw. reserviert. Nach Möglichkeit vermeiden wir Versicherungsgesellschaften, welche die Gewinne über Schlussgewinnanteile ans Ende der Vertragslaufzeit verschieben, da hier bei Vertragseingriffen während der Laufzeit für den Versicherungsnehmer Nachteile entstehen können.

Garantierte Verzinsung und Gesamtverzinsung der klassischen Lebensversicherung in Österreich von 1989 bis 2023

2)    Fondsgebundene Lebensversicherung (Fondspolizze)

Sie zeichnet sich dadurch aus, dass der Versicherungsnehmer die Wahl und das Risiko der Veranlagung selber trägt, und die Versicherungssumme für den Ablebensfall frei wählen kann. Das bedeutet mehr Flexibilität, höhere Ertragschancen, aber auch ein größeres Veranlagungsrisiko.

Der Versicherungsnehmer wählt aus der vom Versicherer zur Verfügung gestellten Auswahl (Fondsliste) an Aktien-, Anleihen-, Geldmarkt-, Misch- und Dachfonds jene Veranlagung, die zu seinen Ertragserwartungen und seinem Risikoprofil passt. Hier ist wichtig, dass die gewählte Veranlagung vom Versicherungsnehmer eigenverantwortlich regelmäßig überprüft und gegebenenfalls neu ausgerichtet wird.

Ertrag und Risiko der Veranlagung ergeben sich aus den vom Versicherungsnehmer ausgewählten Fonds. Wie sich diese Fonds in Zukunft entwickeln, kann weder vom Versicherer noch vom Versicherungsmakler vorhergesehen werden. Dementsprechend kann dafür auch keine Haftung oder Gewährleistung übernommen werden. Außerdem ist zu beachten, dass in der Vergangenheit erzielte Erträge eines Investmentfonds keinen Rückschluss auf zukünftige Erträge zulassen. 

Des Weiteren ist zu beachten, dass jegliche Garantien – z.B. in Garantiefonds oder Garantieprodukten – immer nur so viel wert sind, wie die Bonität des Garantiegebers bzw. wie diese Garantien gestaltet sind (z.B. vorrangige oder nachrangige Garantien). Das bedeutet, dass auch jedes Garantieprodukt ein Risiko – nämlich zumindest das Bonitätsrisiko des Garantiegebers – mit sich bringt und auch hier ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals möglich ist. 

Die richtige Wahl der Veranlagung - no Risk, no Fun oder doch vermeintlich sicher?
Bei der Wahl der passenden Veranlagung muss Risiko und Ertragschance mit dem möglichen Anlagehorizont abgestimmt werden. Die folgenden Charts zeigen exemplarisch den Verlauf von Geldmarkt, Anleihenmarkt (Rentenmarkt) und Aktienmarkt über einen längerfristigen Zeitraum bzw. darin enthaltene positive und negative Ausreißer. Wählen Sie eine Veranlagung, mit der Sie langfristig ruhig schlafen können, und bei der Sie Abweichungen von der langfristigen Entwicklung nicht aus dem Konzept bringen. 

Geldmarktfonds
investieren in liquide Wertpapiere (Termingelder, Schuldscheindarlehen, Anleihen mit Restlaufzeit von unter 12 Monaten). Geldmarktfonds  dienen dazu, kurzfristig Gelder zu parken. Als langfristige Anlage sind sie nicht zu empfehlen. Geldmarktfonds haben eine geringere Schwankungsbreite, unterliegen dennoch dem Zinsänderungsrisiko bzw. dem Bonitätsrisiko des Emittenten. Sofern die Emittenten Staaten hoher Bonität sind, ist dieses aber in der Regel vergleichsweise gering. 

Rentenfonds (Anleihenfonds)
investieren in festverzinsliche Wertpapiere wie Staats- und Unternehmensanleihen. Da insbesondere bei Anleihen solider Staaten die Wertschwankungen und das Kursrisiko im Vergleich zu Aktienfonds geringer sind, gelten Rentenfonds langfristig als eher sichere Anlage. Trotzdem unterliegen auch Rentenfonds Risiken wie z.B. Zinsänderungen bzw. dem Bonitätsrisiko des Eminenten. 

Aktienfonds
investieren ausschließlich oder zum überwiegenden Teil in Aktien (Unternehmensbeteiligungen). Aktienfonds können je nach Anlagebeschreibung global oder regional, eingeschränkt auf bestimmte Branchen oder Märkte ausgerichtet sein. Nach dieser Ausrichtung richtet sich auch das Risiko der Investition. Aktienfonds sind langfristige Veranlagungen, die oft deutlichen Kursschwankungen ausgesetzt sind.

Positive, negative und langfristige Entwicklung von Geldmarkt-, Renten- und Aktienfonds

Die dargestellten Charts sind eine beispielhafte Darstellung der ausgewählten Anlageklassen. Für die Interpretation der Charts sind die Skalierungen zu beachten. Risiko und Ertragschancen einzelner Investmentfonds oder Mischfonds können von diesen Durchschnitten deutlich abweichen. Ebenso kann ein Investment auch in mehrjährigen Veranlagungszeitraum eine negative Wertenwicklung aufweisen. Zur Beurteilung der jeweiligen Veranlagung sind die Kennzahlen (z.B. Volatilität, Sharpe-Ratio, Maximum Drawdown, etc.) sowie die jeweiligen Verkaufsprospekte der Kapitalanlagegesellschaften unbedingt zu beachten. Wertenwicklungen aus der Vergangenheit können nicht in die Zukunft übertragen werden. Die Charts wurden erstellt mit Highcharts.com.

Mischfonds und Dachfonds investieren in eine Kombination verschiedener Anlageklassen wobei Mischfonds direkt in z.B. Aktien und Anleihen investieren und Dachfonds in Aktienfonds oder Anleihefonds veranlagen. Durch die Mischung bzw. größere Streuung der Veranlagung wird versucht, das Risiko zu minimieren. Misch- und Dachfonds unterliegen den Risiken der jeweiligen Anlageklassen.

ETFs (Exchange Traded Funds) sind börsengehandelte Indexfonds, die die Wertentwicklung eines Indexes abbilden. ETFs ermöglichen eine kostengünstigere Investition in die Märkte. Das Risiko der jeweiligen Anlageklassen ist auch zu beachten.


3)    Spezialformen 

Garantieprodukte, Tranchenprodukte und die staatlich geförderte Pensionsvorsorge sind Spezialformen innerhalb des Mantels einer Lebensversicherung. Diese gemanagten Produkte und Garantiefonds sind Investmentfonds / Veranlagungsprodukte, bei denen die Veranlagung nicht frei gewählt bzw. geändert werden kann. Hier übernimmt die Versicherung oder Kapitalanlagegesellschaft das Fondsmanagement bzw. die Ausrichtung der Veranlagung, orientiert sich an den Produkt- bzw. Veranlagungsrichtlinien bzw. gegebenenfalls ausgesprochenen Garantien. Wichtig zu beachten ist, dass Garantien in der Regel netto (exklusive Kosten und Versicherungssteuer) und nur zu einem bestimmten Zeitpunkt ausgesprochen werden und der Anleger das Bonitätsrisiko (Ausfallrisiko) des Garantiegebers trägt. Somit ist auch bei Garantieprodukten im schlimmsten Fall der Totalverlust der Anlage möglich. 


Nachhaltigkeit 

Damit Kunden gem. IDD (EU) 2021/1257 die Nachhaltigkeitsgrade von Versicherungsanlageprodukten „verstehen“ und unter deren  Berücksichtigung fundierte Anlageentscheidungen treffen können, müssen Versicherungsvermittler erklären, wie sich Versicherungsanlageprodukte, mit denen ganz oder teilweise nachhaltige Investitionen in Wirtschaftstätigkeiten angestrebt werden, die nach der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates („Taxonomie-Verordnung“) als nachhaltig gelten, oder die nachhaltige Investitionen im Sinne von Artikel 2 Nummer 17 der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlament und des Rates („Offenlegungs-Verordnung“) beinhalten, sowie Versicherungsanlageprodukte, bei denen die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden und die für eine Empfehlung als den individuellen Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden entsprechend infrage kommen könnten, von Versicherungsanlageprodukten unterscheiden, die diese besonderen Merkmale nicht aufweisen und nicht dafür infrage kommen.

Für die Investmentfonds, die Ihnen bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft zur Auswahl zur Verfügung stehen, finden Sie diese Informationen im Sinne der Offenlegungs‐VO (EU) 2019/2088 auf den Webseiten der jeweiligen Versicherungsgesellschaft bzw. auf der Website der jeweiligen Kapitalanlagegesellschaft. 

Einbeziehung und Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen (Artikel 6, Absatz 1 Buchstabe a & b): Nachhaltigkeitsrisiken sind Teilaspekt bekannter Risikoarten (z. B. Marktpreisrisiko, Kreditrisiko, Gegenparteirisiko) und wirken auf die Veranlagung ein. Dies sollte bei der Anlageentscheidung berücksichtigt werden. Aus unserer Erfahrung gibt es keine allgemeingültige Erkenntnis zu den Auswirkungen auf das Rendite-Risiko-Verhältnis durch Nachhaltigkeitsrisiken. Deshalb sollten Sie aktuelle Marktentwicklungen beobachten und entsprechend eigenständig reagieren. Nachhaltigkeitsfaktoren/ -präferenzen sollten nicht über die persönlichen Anlageziele eines Kunden gestellt werden.

 


Besonders wichtig!

Die eigenständige laufende Beobachtung, Kontrolle und gegebenenfalls Neuausrichtung der Veranlagung ist eine unabdingbare Voraussetzung für die Veranlagung in eine Lebensversicherung (insbesondere bei fondsgebundenen Lebensversicherungen). Neben den jährlichen Wertbestätigungen können die Fonds auf der Webseite der Versicherung / Kapitalanlagegesellschaft bzw. auf unabhängigen Websites (z.B. www.finanzen.net) mit der Wertpapierkennnummer (ISIN) bzw. dem Fondsnamen beobachtet werden. 

Bei zu geringer oder negativer Wertentwicklung der gewählten Veranlagung können die Kosten der Lebensversicherung nicht aus der Veranlagung erwirtschaftet werden. Dies wirkt sich negativ auf die Entwicklung des Deckungskapitals / Vertragswerts aus und kann zu Verlusten führen. 

Wir machen darauf aufmerksam, dass wir keine regelmäßige Beurteilung der Eignung gem. Artikel 30 Abs. 5 der Richtlinie (EU) 2016/97 (Versicherungsvertriebsrichtlinie) anbieten oder durchführen und wir keine laufende Beobachtung oder Prüfung der Entwicklung Ihres Vertrages bzw. der enthaltenen Veranlagung übernehmen können. Für die Entwicklung und den Erfolg der Veranlagung sind sie selbst verantwortlich.

 

 

Diese Zusammenfassung und Information ersetzt nicht Versicherungsbedingungen, Kundeninformationsblätter, individuelle Offerte, den Antrag, die Versicherungspolizze und gibt keinen Aufschluss über die möglichen Deckungsvarianten einzelner Versicherer und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit!

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Danke für's Absenden!

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