Warum eine Rechtsschutz-versicherung für Firmenkunden unverzichtbar ist
Rechtsschutzversicherung: So können Sie von ihr profitieren
Als Unternehmer sind Sie tagtäglich mit zahlreichen rechtlichen Fragen und Herausforderungen konfrontiert. Eine Rechtsschutzversicherung kann Ihnen dabei helfen, Ihre Interessen in Konfliktsituationen zu vertreten und sich vor den finanziellen Risiken von Gerichtsverfahren zu schützen. Eine solche Versicherung ist für österreichische Firmenkunden unverzichtbar, da sie Ihnen im Ernstfall eine schnelle und effektive rechtliche Unterstützung bietet.
Eine Rechtsschutzversicherung für Unternehmen bietet zahlreiche Vorteile:
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Rechtliche Unterstützung bei Konflikten: Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für Rechtsanwälte und Gerichtsverfahren im Falle von Streitigkeiten, etwa bei Vertragsverletzungen, Wettbewerbsstreitigkeiten oder arbeitsrechtlichen Konflikten.
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Finanzielle Sicherheit: Gerichtsverfahren können schnell hohe Kosten verursachen. Eine Rechtsschutzversicherung bietet Ihnen finanzielle Sicherheit und schützt Sie vor den Risiken einer teuren gerichtlichen Auseinandersetzung.
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Präventive Beratung: Viele Versicherungen bieten ihren Kunden eine präventive Rechtsberatung an. Hierbei können Sie sich bereits im Vorfeld von Experten beraten lassen und Konflikte durch eine rechtzeitige Lösung vermeiden.
Für Unternehmen bietet eine Rechtsschutzversicherung noch weitere Vorteile, insbesondere im Bereich der Arbeitgeberhaftung und des Strafrechtsschutzes. Hierbei können Sie sich durch eine entsprechende Versicherung vor den Risiken von Haftungsansprüchen und strafrechtlichen Konsequenzen schützen.
Eine Rechtsschutzversicherung ist für Unternehmen in Österreich unverzichtbar, um sich vor den rechtlichen Risiken im Geschäftsalltag zu schützen. Durch eine solche Versicherung können Sie sich schnell und effektiv gegen Streitigkeiten und andere rechtliche Herausforderungen zur Wehr setzen und sich vor den finanziellen Risiken von Gerichtsverfahren schützen.
Wichtige Informationen zur Rechtsschutz-Versicherung für Firmen
Welche Leistungen erbringt der Versicherer?
Die Rechtsschutzversicherung sorgt für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen und trägt die dabei entstehenden Kosten im Rahmen der jeweils vereinbarten Bedingungen durch sämtliche Instanzen bis zur jeweils gültigen Versicherungssumme.
- Die angemessenen Kosten und Vorschüsse für Ihren Rechtsanwalt oder Notar
- Die Kosten, die Ihrem Prozessgegner und allfälligen Privatbeteiligten zugesprochen werden, sofern Sie dafür aufkommen müssen
- Die Gerichtskosten, Zeugengebühren und Kosten für vom Gericht bestellte Sachverständige
- Ihre Reisekosten im Zusammenhang mit einem Gerichtsverfahren im Ausland
- Den Vorschuss einer Strafkaution im Ausland (etwa nach einem Verkehrsunfall), um eine Inhaftierung zu verhindern
Die meisten Versicherer gewähren freie Anwaltswahl (sofern dieser den Kanzleisitz am Ort des Gerichtes oder der Verwaltungsbehörde hat). Entfall des Selbstbehalts bei Wahl eines vom Versicherer vorgeschlagenen Anwalts.
Der versicherte Personenkreis
- Betriebsinhaber des versicherten Betriebs
- Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem versicherten Betrieb
- Betriebsinhaber bzw. der namentlich genannte Geschäftsführer, dessen Familie im Privatbereich, der unselbständig erwerbstätige Partner auch im Berufsbereich
Geltungsbereich
Im Fahrzeug-, Fahrzeug-Vertrags und Lenker- Rechtsschutz sowie im Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz gilt Europa und die außereuropäischen Mittelmeeranrainerstaaten, Kanarische Inseln, Madeira und Azoren. In allen übrigen Fällen muss die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen jedoch in Österreich erfolgen und dafür die Zuständigkeit eines österreichischen Gerichts oder Verwaltungsbehörde gegeben sein.
Wartefristen
Es sind nur Versicherungsfälle gedeckt, die nach Ende der Wartefrist eintreten
- 3 Monate im Arbeitsgerichts-, Sozialversicherungs-, Beratungs-, Allgemeinen Vertrags- und Grundstückseigentums- und Mietrechtschutz, Steuer- und Daten-Rechtsschutz
- 6 -9 Monate im Familien-Rechtsschutz
- 6-12 Monate im Erbrechtschutz
Bausteine der Firmenrechtsschutzversicherung
F Firmeninhaber
MA Mitarbeiter
P/B Privat und Berufsbereich für den Inhaber und deren Familie
Erweiterte Deckung
Manche Versicherer bieten Zusatzpakete wie etwa:
- Universal-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen oder Einzelpersonen
- Vermögensschaden-Rechtsschutz für Unternehmensleiter
- Dienstvertrags-Rechtsschutz für Führungskräfte und Manager
- Produktsicherheits-Rechtsschutz
- Veranstaltungs-Rechtsschutz
Welche Ausschlüsse gibt es?
- Versicherungsfälle, die vorsätzlich oder rechtswidrig herbeigeführt wurden, sowie Verbrechen (Ausnahme: Universal-Straf-Rechtsschutz. (bei Übertretung von Verkehrsvorschriften besteht Versicherungsschutz))
- Streitigkeiten mit dem eigenen Rechtsschutzversicherer
- für Kosten und Auslagen, die entstanden sind, bevor der Anspruch auf Versicherungsschutz geltend gemacht wurde - daher stets Deckung beantragen, bevor der Anwalt beauftragt wird!
- bei aussichtslosen Prozessen (muss der Versicherer schriftlich begründen)
- Auseinandersetzungen zwischen versicherten Personen (z.B. bei Ehescheidung, Miteigentümern von Gebäuden)
- die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Kartell- und Wettbewerbsrecht, sowie dem Immaterialgüterrecht, dem Bereich des Gesellschafts-, Genossenschafts- und Vereinsrecht sowie des Rechtes aus Stillen Gesellschaften, von Kirchen und Religionsgemeinschaften
- der Bereich des Zoll- und sonstigen Abgabenrechtes sowie Insolvenzverfahren
- der Bereich des Disziplinarrechtes
- Streitigkeiten aus Erwerb oder Veräußerung des versicherten Objektes, der Errichtung bzw. baubehördlich genehmigungspflichtigen Veränderung von Gebäuden, deren Finanzierung, Enteignungs-, Grundverkehrs- und Grundbuchsangelegenheiten.
- Wenn ein KFZ zu Unrecht benutzt wurde, wenn bei Verwaltungsstrafverfahren die Geldstrafe weniger als 0,5% der Versicherungssumme beträgt, wenn das Fahrzeug unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gelenkt wurde, wenn die Pflicht zur Hilfeleistung nach einem Verkehrsunfall bzw. die Meldung an die Polizei unterlassen wurde.
Was ist im Schadenfall zu beachten?
Beantragen Sie bzw. Ihr Anwalt vor Tätigwerden die Deckung beim Versicherer. Kosten und Auslagen, die vor Deckungszusage vom Versicherer entstanden sind, werden nicht übernommen!
Diese Zusammenfassung und Information ersetzt nicht Versicherungsbedingungen, Kundeninformationsblätter, individuelle Offerte, den Antrag, die Versicherungspolizze und gibt keinen Aufschluss über die möglichen Deckungsvarianten einzelner Versicherer und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit!