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Die Wichtigkeit einer Gebäude-versicherung für Wohnhäuser

Versicherungsumfang und Leistungen der Gebäudeversicherung

Selbst das modernste und beste Wohnhaus kann von unvorhersehbaren Ereignissen betroffen sein - von einem Wasserrohrbruch bis hin zu einem Feuer. Die Kosten für die Reparatur und Wiederherstellung des Gebäudes können sehr hoch sein, und in einigen Fällen können sogar Schäden an Dritten entstehen, die dazu führen, dass Sie haftbar gemacht werden. Aus diesem Grund ist eine Gebäudeversicherung für Wohnhäuser unverzichtbar.

Eine Gebäudeversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden am Gebäude, die durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser, Rohrbruch und andere Ereignisse verursacht werden können. So können Sie sicher sein, dass Sie im Falle eines Schadens nicht alleine auf den Kosten sitzen bleiben.

Aber nicht nur Schäden am Gebäude können zu hohen Kosten führen, auch Schäden, die Dritten zugefügt werden, können Sie teuer zu stehen kommen. Hier kommt die Grundstückshaftpflichtversicherung ins Spiel. Diese Versicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden, die aufgrund der Innehabung Ihres Grundstücks oder Ihres Gebäudes entstehen, wie z.B. Sach- oder Personenschäden durch Stolperfallen, umgestürzte Bäume oder Schäden durch herunterfallende Dachziegel.

Eine Gebäudeversicherung und Grundstückshaftpflichtversicherung sind somit unverzichtbar, um Ihr Wohnhaus und auch Ihre finanzielle Sicherheit zu schützen. 

Wir vergleichen für Sie die verschiedenen Versichungsangebote sorgfältig, um sicherzustellen, dass Sie den besten Schutz zum besten Preis erhalten. Mit einer umfassenden Gebäudeversicherung und Grundstückshaftpflichtversicherung können Sie sicher sein, dass Sie im Falle eines unvorhergesehenen Ereignisses geschützt sind und dass Ihr Zuhause und Ihr Vermögen in guten Händen sind.

Appartementhaus

Wichtige Informationen zur Gebäudeversicherung für Wohnhäuser

Mit einer Gebäudeversicherung lassen sich viele Risiken im Zusammenhang mit dem Besitz und der Verwaltung von Gebäuden absichern und unerwarteten Kosten decken. Gemäß mietrechtlicher Bestimmungen kann der Vermieter die Feuer-, Leitungswasser- einschließlich Korrosion und Haftpflichtversicherung als Betriebskosten weiterverrechnen.

Zu den Versicherungswerten gehören
-    das Gebäude inklusive aller Baubestandteile, Fundamente, Grund- und Kellermauern, gebäudegebundene Installationen, und alle mit dem Gebäude fix verbundenen Anlagen und Einrichtungen.
-    Nebengebäude
-    Außenanlagen
-    Konstruktions- und Planungskosten

Die korrekte Versicherungssumme wird auf Basis des Neubauwerts ermittelt. Wir empfehlen ein Sachverständigengutachten für den Neubauwert des Gebäudes erstellen zu lassen. Die Kosten hierfür trägt der Versicherer, bei dem die entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.


Welche Leistungen erbringt der Versicherer?

Der Versicherer übernimmt die Reparatur-, Wiederbeschaffungs- (zum Neuwert, gleicher Art und Güte) sowie bestimmte Nebenkosten, die bei einem versicherten Schaden an den versicherten Sachen entstehen. Ist der Zeitwert der versicherten Sachen niedriger als 40% des Neuwertes, so wird nur der Zeitwert ersetzt.

Bei Totalschaden werden im Rahmen der Versicherungssumme die ortsüblichen Kosten für die Wiedererrichtung übernommen. (Bedingung: Wiederaufbau innerhalb von 3 Jahren, am gleichen Ort, zum gleichem Zweck. Ist der Wiederaufbau am gleichen Ort baubehördlich verboten, so ist der Wiederaufbau innerhalb Österreichs gedeckt.) Ist der Zeitwert der versicherten Sachen niedriger als 40% des Neuwertes, so wird nur der Zeitwert ersetzt.

 

Im Rahmen der jeweiligen Haftpflicht-Versicherung werden berechtigte Schadenersatzansprüche stets zum Zeitwert ersetzt. 

Versicherte Gefahren:
-    Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, Flugzeugabsturz)
-    Sturm ((ab 60km/h), Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch)
-    Leitungswasser (Frost- und Bruchschäden an leitungswasserführenden Rohrleitungen, Armaturen oder angeschlossenen Einrichtungen. Optional mit Dichtungs-, Verstopfungs- und Korrosionsschäden, Schäden an Regenabläufen, Wasserverlust)
-    Glasbruch (für Flachgläser der Gebäudeverglasung)
-    Gebäude- und Grundstückshaftpflicht (Deckung von Schadenersatzverpflichtungen gegenüber Dritten für Personen- und Sachschäden sowie daraus entstandene Vermögensschäden sowie die Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche)

Mögliche Zusatzdeckungen:
-    Katastrophenschutz (Naturgefahren wie Hochwasser, Überschwemmungen,  Vermurungen, Lawinen oder Erdbeben (Summen limitiert))
-    Schäden durch Witterungsniederschläge an vermieteten Räumen und/oder Gebäudebestandteilen.
-    Mehrkosten aufgrund behördlicher Auflagen nach einem versicherten Schaden
-    Sachschäden durch Umweltstörung und/oder Umweltsanierungskosten
-    Gebäudetechnik  
-    Mietverlust

Im Rahmen einer „All Risk“ Deckung sind alle Sachschäden versichert, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.


Welche Ausschlüsse gibt es?

-    Vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen
-    Verletzung von Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften 
-    Sengschäden, Grundwasser, Vermorschung, Holzfäule und Schimmel- bzw. Schwammbildung
-    Krieg, Innere Unruhen, militärische oder behördliche Maßnahmen, Kernenergie.

 

Was ist im Schadenfall zu beachten? 

-    Schadensminimierungspflicht
-    Unverzügliche Melde- und Aufklärungspflicht 
-    Den Weisungen des Versicherers ist Folge zu leisten 
-    Originalrechnungen / Belege sind vorzuweisen
-    Beschädigte Sachen unbedingt aufbewahren bis der Schaden abgewickelt ist


Besonders wichtig!

-    Die Gebäude sind laufend instand zu halten und zu warten
-    Melden Sie unverzüglich risikorelevante Änderungen wie etwa bauliche Veränderungen / Erweiterungen etc.
-    Melden Sie Änderungen der Vorsteuerabzugsberechtigung
-    Halten Sie die vorgeschriebenen Sicherheitseinrichtungen unbedingt ein
-    Nur pünktliche Prämienzahlung sichert Ihnen den gewünschten Versicherungsschutz
 

Diese Zusammenfassung und Information ersetzt nicht Versicherungsbedingungen, Kundeninformationsblätter, individuelle Offerte, den Antrag, die Versicherungspolizze und gibt keinen Aufschluss über die möglichen Deckungsvarianten einzelner Versicherer und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit!

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