Lexikon
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- RABATT
- Nachlass auf die Prämie. Rabatte werden für bestimmte Sicherungsmaßnahmen (wie etwa Sicherheits-Eingangstüren), Vereinbarung von Selbstbehalten oder für eine entsprechende Vertragslaufzeit (Dauerrabatt), sowie im KFZ-Bereich für eine eine gewisse Anzahl von Fahrzeugen des Versicherungsnehmers (Flottenrabatt) gewährt.
- RATING
- Beurteilung und Klassifizierung der relativen und absoluten Bonität von Schuldtiteln und deren Emittenten anhand einheitlicher Maßstäbe. Die Bonitätseinschätzung erfolgt anhand verschiedener Kriterien. Neben unternehmerischen und branchenspezifischen Besonderheiten finden auch Länderrisiken Berücksichtigung. Entsprechende Analysen werden von spezialisierten Ratingagenturen durchgeführt.
- RAUB (Beraubung)
- ist die Wegnahme oder erzwungene Herausgabe von Sachen unter Androhung oder Ausübung von tätlicher Gewalt. Nicht zu verwechseln mit "einfachem Diebstahl" (Trickdiebstahl), bei dem keine Gewaltandrohung bzw. –ausübung vorliegt. Beraubung in den Versicherungsräumen bzw. bei Transportwegen ist im Rahmen der Einbruchdiebstahlversicherung versicherbar.
- RECHNUNGSGRUNDLAGEN
- sind kalkulatorische Grundlagen für die Berechnung der Prämien und Rückstellungen in der Lebensversicherung. Folgende Komponenten fließen dabei ein: Risikoanteil je nach Tarif (Wahrscheinlichkeit des Eintritt des Ablebens (Sterbetafeln), Berufsunfähigkeit, schwere Krankheit), Gewinnkomponenten (langfristig erzielbarer Zinsertrag für die Veranlagung der Versicherungsprämien) sowie Kostenanteile für die laufende Betreuung und Verwaltung. Sämtliche Lebensversicherer müssen ihre Rechnungsgrundlagen der Finanzmarktaufsicht zur Prüfung vorlegen.
- RECHNUNGSZINS
- darunter versteht man die Garantieverzinsung in der Lebensversicherung, die durch die Aufsichtsbehörde festgelegt wird – sie beträgt ab 1.4.2011 2% p.a. Die über den Garantiezinssatz erwirtschafteten Erträge werden in einem hohen Ausmaß in Form der Gewinnbeteiligung (jährlich) dem Vertrag gutgeschrieben.
- RECHTSPFLICHTEN
- sind Pflichten des Versicherers und des Versicherungsnehmers aus dem Versicherungsvertrag, die bei Nichterfüllung gerichtlich einklagbar sind. Der Versicherungsnehmer hat die Pflicht zur Prämienzahlung, der Versicherer die der Leistungserbringung.
- RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG
- sorgt für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers und übernimmt die dabei entstehenden Kosten (Gerichts-, Anwaltskosten, Gebühren für Sachverständige, Zeugen und Dolmetscher sowie die Kosten der Gegenseiten, soweit der Versicherungsnehmer zu deren Zahlung verpflichtet ist). Diese Funktionen gelten jeweils nur für die versicherten Risiken (keine All-Gefahren-Deckung!).
- REGRESS
- ist das Rückgriffsrecht des Versicherers an den Schädiger. In der KFZ-Haftpflichtversicherung haftet der Versicherer jedenfalls dem geschädigten Dritten gegenüber. Den an den Geschädigten geleisteten Schadenersatz kann der Versicherer jedoch vom Versicherten zurückfordern, wenn dieser z.B. unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stand, Fahrerflucht vorliegt oder die Prämie des Vertrages nicht bezahlt wurde (mit je € 10.901,--pro Obliegenheitsverletzung, maximal € 21.802,--pro Versicherungsfall)
- REGULIERUNG
- 1. Begriff aus dem Schadensbereich: die Schadensermittlung und -regulierung gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Versicherers, bei KFZ Schäden erfolgt in der Regel die Schadensregulierung direkt mit der Werkstätte.
2. Bei bestimmten Versicherungsverträgen, wie etwa Betriebs- und Vermögensschadenshaftpflicht wird die Prämie jährlich nach dem tatsächlichen Jahresumsatz und/oder Bruttolohn- und ?gehaltssummen reguliert (d.h. abgerechnet).
- REHABILITATION
- Im Rahmen einer privaten Krankenvorsorge kann man Kosten für Rehabilitationszentren und Kuranstalten mitversichern (z.B. in der Sonderklasse- oder in einer Taggeldversicherung)
- REINE VERMÖGENSSCHÄDEN
- sind Schäden am Vermögen des Geschädigten (Umsatzeinbußen, Betriebsausfall), die nicht auf Personen- oder Sachschäden zurückzuführen sind. Im Unterschied zu abgeleiteten Vermögensschäden sind reine Vermögensschäden nur mit Zusatzprämie in der Haftpflichtversicherung versicherbar.
- REISEVERSICHERUNG
- Für Urlaubs- oder Geschäftsreisen bietet eine Reiseversicherung umfassenden Schutz für eine Vielzahl von medizinischen und touristischen Risiken, wie etwa bei Unfall, Krankheit, Bergung, Rückholung, Beschädigung oder Verlust des Reisegepäcks bis hin zu Fahrt- oder Flugversäumnis oder verspäteter Ankunft sowie Kostenersatz bei Reisestorno bzw. -abbruch. Um im Schadensfall tatsächlich die erwartete Leistung zu erhalten, sollten Sie vor Abschluss die Reiseversicherungsbedingungen genau durchlesen – beachten Sie vor allem die Ausschlüsse und die Obliegenheiten!
- RENDITE
- Bezeichnet das Verhältnis zwischen Einzahlungen und Auszahlungen eines Jahres. Die Rendite entspricht also dem tatsächlichen Jahresertrag des eingesetzten Kapitals.
- RENTENFONDS
- Investmentfonds, der ausschließlich oder überwiegend festverzinsliche Wertpapiere wie z. B. Pfandbriefe, Kommunalobligationen, Anleihen, Euro-Anleihen ausländischer Aussteller und Fremdwährungsanleihen enthält. Sein Anlegerkreis sind Sparer mit dem Anlageziel stetiger, möglichst hoher Erträge. Rentenfonds weisen im Vergleich zur Direktanlage ein wesentlich eingeschränktes Kursrisiko auf. Der Anlageerfolg eines Rentenfonds wird begünstigt durch den ständigen festen Ertrag der in Rentenfonds enthaltenen Papiere, durch die richtige Laufzeitgestaltung und dadurch, dass der Rentenfonds die nur Großanlegern gewährten Bonifikationen (verringerte Kauf-/Verkaufspesen) bei Neuemissionen nutzen kann. Das Fondsmanagement entlastet den Anleger bei der Beschäftigung mit vielen Rententiteln, Rentenmärkten, Kapitalmarktrenditen, Nominalzinsen, Laufzeiten, Kündigungsterminen und Auslosungen.
- RENTENGARANTIEZEIT
- stellt einen vereinbarten Zeitraum dar, für den eine Rente ab Beginn der Rentenzahlung aus einer privaten Rentenversicherung vom Versicherer jedenfalls gezahlt wird – auch wenn die bezugsberechtigte Person bereits vor Ablauf dieser Frist sterben sollte. Beispiel: Es wird eine lebenslange Rente ab dem 65 Lebensjahr mit 10 Jahren Rentengarantiezeit vereinbart. Verstirbt der Bezugsberechtigte mit 70 Jahren, so erhalten die Hinterbliebenen noch 5 Jahre lang die Rentenzahlung.
- RENTENVERSICHERUNG
- ist heute das wichtigste Instrument zur Absicherung der privaten Altersvorsorge, mit der eine lebenslange (Leib)Rente garantiert ist. Es können zusätzlich verschiedene Sicherheiten (Garantiezeitraum, Rückgewährsgarantie, Witwen- und Waisenübergang) eingebaut oder aber steigende bzw. fallende Rentenzahlungen beantragt werden. Die Leistung kann durch laufende Prämienzahlung oder aber mittels Einmalerlag (aufgeschobene oder sofort beginnende Rentenzahlung) erworben werden. Bei Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht ist anstelle der Rentenzahlung eine einmalige Kapitalabfindung möglich. Hierbei ist aber zu beachten, dass eventuell steuerlich geltend gemachte Sonderausgaben bei Kapitalabfindung rückzuerstatten sind.
- RENTENWAHLRECHT
- Kapitallebensversicherungen enthalten meist ein Rentenwahlrecht, das heißt, man kann sich die Leistung anstelle einer einmaligen Kapitalauszahlung am Ende der Laufzeit als lebenslange Rente auszahlen lassen. Neben dem zur Verfügung stehenden Kapital richtet sich die Rentenhöhe nach dem Alter der bezugsberechtigten Person bei Rentenbeginn und den gültigen Berechnungsgrundlagen.
- REPRÄSENTANTENHAFTUNG
- Der Versicherungsnehmer haftet für seine Repräsentanten (mit Vertretungs- oder ähnlicher Befugnis wie z.B. Prokuristen, Handlungsbevollmächtigen usw.) wie für sein eigenes Verhalten.
- RESTSCHULDVERSICHERUNG
- ist eine spezielle Ablebensversicherung, die meist zur Absicherung von Finanzierungen abgeschlossen wird. Die Versicherungssumme fällt im selben Verhältnis wie die Kreditsumme – im Ablebensfall der versicherten Person wird mit der Versicherungssumme die noch offene Kreditsumme getilgt.
- RESTWERT
- stellt den momentanen Wert eines Fahrzeuges dar und orientiert sich am Eurotax-Gebrauchtwagen-Index. Im Schadensfall ist der Restwert mitentscheidend für die Entschädigungsleistung.
- RETROZESSION
- ist die Bezeichnung für die Rückversicherung von besonders großen Risiken von einem Rückversicherer bei einem oder mehreren Versicherungsunternehmen.
- RETTUNGSPFLICHT
- im Schadensfall hat der Versicherungsnehmer die Schadensminderungs- und Rettungspflicht (Personenschutz steht stets vor Sachschutz) und die Weisungen des Versicherers sind zu befolgen – bei Verletzung ist der Versicherer leistungsfrei.
- RICHTLINIE (EU-Richtlinie)
- Rechtsakte der EU, die der Vereinheitlichung diverser Geschäftsgebarungen, Verordnungen und Regelungen innerhalb der Mitgliedsstaaten dienen. Sie sind hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich, überlassen jedoch den innerstaatlichen Stellen der Mitgliedsländer Form und Mittel der Umsetzung in nationales Recht.
- RISIKO
- ist die Möglichkeit, dass ein Versicherungsfall eintritt, daher spricht man auch von "versicherter Gefahr". Die Einschätzung des Risikos (Schadensstatistiken und Gesetz der großen Zahl) stellt die Grundlage für die Prämienberechnung in der Schadenversicherung dar. In der Personenversicherung werden zur Einschätzung des Risikos Sterbetafeln herangezogen.
- RISIKOANALYSE
- dient der Erfassung und Dokumentation der vorhandenen und potentiellen, zukünftigen Risiken anhand objektiver Kriterien unter Zuhilfenahme diverser Checklisten, Unterlagen oder Risikobesichtigung (Erstellung von Gutachten). Durch die Risikoanalyse des Versicherungsberaters kann der Versicherungsnehmer Maßnahmen zur Minimierung oder Eliminierung eines oder mehrerer Risken treffen, entscheiden, welche Risiken er selbst tragen kann und ein optimaler Versicherungsschutz für die verbleibenden Risiken gefunden werden.
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