Lexikon
E
- EDV / ELEKTRONIK- BZW. ELEKTROGERÄTEVERSICHERUNG
- bietet eine Vielgefahrendeckung für EDV-Anlagen bzw. elektronische bzw. elektrische Geräte durch unvorhergesehen von außen einwirkende Ereignisse (wie Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Wasser, Frost und Feuchtigkeit) durch menschliches Versagen (Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit) und technische Schäden (Überspannung, Kurzschluss, Implosion). Nicht versichert werden können Schäden durch Abnützung und Verschleiß oder Schäden, die in den Bereich des Lieferanten fallen. Ebenfalls versichert werden können Daten und Datenträger gegen Verlust aufgrund eines versicherten Schadens.
- EIGENHEIMVERSICHERUNG
- bietet Versicherungsschutz für ein Ein- bzw. Zweifamilienhaus, d.h. für das gesamte Gebäude mit Grund- und Kellermauern sowie allen fest verbundenen Einbauten und Adaptierungen gegen die Gefahren Feuer, Elementarschäden, Leitungswasser sowie Grundstücks- und Gebäudehaftpflicht. Nebengebäude, wie Garage, oder Gartenhaus sind meist bis zu Höchstgrenzen prämienfrei mitversichert.
- EIGENKAPITAL
- Mittel, die von den Eigentümern eines Unternehmens diesem zugeführt werden und welches dazu gedacht, ist langfristig im Unternehmen zu Finanzierungszwecken zu verbleiben. Das Eigenkapital setzt sich zudem aus Nachschüssen der Gesellschafter und aus einbehaltenen Gewinnen zusammen. Ein hoher Eigenkapitalanteil erhöht darüber hinaus die strategische und finanzielle Unabhängigkeit eines Unternehmens.
- EINBRUCHDIEBSTAHL
- liegt vor, wenn ein Täter in die versperrten Versicherungsräume gewaltsam eindringt, einsteigt, sich einschleicht oder sich mit Werkzeugen oder falschen Schlüsseln Zutritt verschafft. Das Eindringen mit richtigen Schlüsseln, die der Täter durch Beraubung oder Einbruchdiebstahl in andere Räumlichkeiten an sich gebracht hat, ist mitversichert. Ebenfalls mitversichert sind Schäden durch versuchten Einbruchdiebstahl; auch Schlossänderungskosten. Schäden durch Vandalismus nach einem Einbruchdiebstahl können eingeschlossen werden. Nicht versichert ist einfacher Diebstahl (Trickdiebstahl) außerhalb von versicherten Räumen. Zur Geltendmachung des Schadens ist eine polizeiliche Meldung unbedingt erforderlich. Im Rahmen von Betriebs- und Haushaltsversicherungen gibt es im Rahmen der Einbruchdiebstahlversicherung Begrenzungen für bestimmte Wertsachen, wie Bargeld, Schmuck, Sammlungen oder Wiederherstellungskosten von Datenträgern.
- EINLANGUNGSFRIST
- nennt man die Frist von 14 Tagen bis zur Bezahlung der Erstprämie. Erst mit Einlangen der Prämie beim Versicherer besteht Versicherungsschutz. Bei Zahlungsverzug laufen Verzugszinsen und der Versicherer ist im Schadensfall leistungsfrei und kann vom Vertrag zurücktreten.
- EINMALANLAGE
- Bezeichnet das einmalige Investieren eines größeren Betrages in eine Investmentform. Das Problem hierbei besteht darin, dass ein optimaler Zeitpunkt für diese Investition nur schwer bestimmt werden kann. Günstigerweise sollte dann investiert werden wenn die Kurse niedrig sind und ein steigen der Kurse erwartet wird. Es empfiehlt sich den anzulegenden Betrag in mehreren kleineren Einheiten zu investieren, da hierbei der Cost-Average-Effekt voll zum tragen kommt. (vgl. Cost Average-Effekt). Alternativ dazu bietet sich auch ein Sparplan an.
- EINMALERLAG
- Die Prämie für eine (Lebens)Versicherung wird im Gegensatz zu laufender Prämienzahlung für die gesamte Laufzeit bei Vertragsabschluss in einer Summe einbezahlt. Die Laufzeit sollte mindestens 10 Jahre betragen, da bei kürzerer Laufzeit eine 11%ige Versicherungssteuer abzuführen ist.
- EINTRITTSALTER
- ist das (versicherungstechnische) Alter des Versicherten bei Vertragsbeginn und Berechnungsgrundlage für Lebens- oder Krankenversicherungen. Dabei kann das Geburtsjahr oder aber der Geburtstag (maßgebend ist das Geburtsdatum das dem Vertragsbeginn am nächsten liegt) herangezogen werden.
- ELEMENTARKASKO-(TEILKASKO-)VERSICHERUNG
- Bietet Versicherungsschutz für das Fahrzeug und seine Teile, die im versperrten Fahrzeug verwahrt oder an ihm befestigt sind, gegen Beschädigung, Zerstörung und Verlust durch
- Elementarschäden (wie Sturm, Hagel, Steinschlag, Lawinen, Hochwasser, Blitzschlag etc)
- Brand, Explosion
- Diebstahl, Raub, unbefugter Gebrauch Fremder
- Berührung mit Haarwild auf öffentlichen Straßen Bruchschäden an Windschutz-, Seiten- und Heckscheiben können bei vielen Versicherern mitversichert werden.
- ELEMENTARSCHADENVERSICHERUNG
- ist ein Sammelbegriff für die Versicherung von folgenden Naturereignissen: Sturm (über 60km/h), Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch.
- EMERGING MARKETS
- Bezeichnet im Allgemeinen Aktienmärkte in Schwellenländern, welche durch forcierten Ausbau des Industrie- und Dienstleistungssektors große Fortschritte erzielt haben.
Als Emerging Markets gelten insbesondere die Aktienmärkte in Mittel- und Osteuropa, Südamerika sowie Süd- und Ostasien.
- ENDALTER
- Das Alter der versicherten Person beim Vertragsablauf.
- ENDE DER VERSICHERUNG
- Formell: Der Versicherungsvertrag endet mit dem in der Polizze vereinbarten Termin bzw. mit dem Ablauf der Versicherungsdauer. Materiell: Das Ende der Gefahrentragung. Technisch: mit dem Zeitpunkt, bis zu welchem noch Prämie berechnet wird.
- ENTSCHÄDIGUNG
- ist die Leistung des Versicherers in der Schadenversicherung. Sie wird begrenzt durch die Höhe des Schadens und die Versicherungssumme - denn es gilt jedenfalls das --> Bereicherungsverbot
- ERBSCHAFTSSTEUERVERSICHERUNG
- Ist eine Lebensversicherung mit einer Erbschaftssteuerklausel (§16 ErbStG), bei der man Erbschaftssteuer spart. Voraussetzung hierfür ist, dass der Versicherungsnehmer verfügt, dass im Ablebensfall die Versicherungssumme (innerhalb von zwei Monaten nach seinem Tod) direkt an das Finanzamt abgeführt wird. Als Ausgleich hierfür bleibt der für die Erbschaftssteuer verwendete Teil der Versicherungsleistung erbschaftssteuerfrei.
- ERLEBENSVERSICHERUNG
- nennt man eine Art der Kapitallebensversicherung, bei der bei Erreichen eines bestimmten Alters der versicherten Person (z.B. Pensionsalter) die Erlebensleistung (Versicherungssumme zuzüglich den Überschüssen) fällig wird. Bei Ableben während der Vertragslaufzeit werden die einbezahlten Prämien abzgl. der Kosten und in der Regel zuzüglich der Zinsen und Gewinnanteile ausbezahlt.
- ERSATZWERT
- wird der Wert einer versicherten Sache zum Zeitpunkt des Schadensfalles bezeichnet. Daraus ergibt sich die Entschädigungsleistung des Versicherers. Wird der Ersatzwert im Voraus festgelegt, spricht man von Taxe.
- ERSTPRÄMIE
- ist die erste bei Zustellung der Versicherungspolizze fällige Prämie, die den Versicherungsschutz in Kraft setzt. Bei Nichtzahlung kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten und ist im Schadensfall leistungsfrei --> Einlösungsfrist.
- ERSTRISIKO-VERSICHERUNG
- bedeutet (in der Schadensversicherung), dass ein Schaden bis zur Höhe der Versicherungssumme ohne Rücksicht auf eine allfällige --> Unterversicherung entschädigt wird. Diese Versicherungsart wird häufig angewandt bei den "Nebenkosten", wie z.B. Aufräumungskosten, bei Bargeldpositionen oder bei Wiederherstellungskosten von Datenträgern.
- ERWERBSUNFÄHIGKEIT
- liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls nicht in der Lage ist, auf Dauer irgendeiner regelmäßigen erwerbsmäßigen Tätigkeit nachzugehen. Im Unterschied zur Berufsunfähigkeit spielt hier weder der bisher ausgeübte Beruf noch das bisherige Erwerbsseinkommen eine Rolle. Aus diesem Grund ist der Abschluss einer --> Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoller.
- EURIBOR
- Der EURIBOR (European Interbank Offered Rate) stellt den Interbankengeldmarktzinssatz dar und hat die früheren nationalen Referenzzinssätze abgelöst. Viele Zinssätze (bspw. Kreditzinssätze) sind an den EURIBOR gebunden, welcher für unterschiedliche Laufzeiten (bspw. 1, 3 oder 6 Monate) zur Verfügung steht.
- EUROPÄISCHER UNFALLBERICHT
- Standardisiertes Formular, das in vielen Ländern Europas zur Aufnahme und Regulierung von Verkehrsunfällen dient und von Behörden und Versicherungen anerkannt wird. Es beinhaltet die wichtigsten Angaben zum Verkehrsunfall und muss von beiden Unfallbeteiligten ausgefüllt werden. Der Europäische Unfallbericht sollte daher - vor allem bei Reisen ins Ausland - stets im Auto mitgeführt werden, um eine problemlose und zügige Schadenabwicklung zu gewährleisten.
- EXCEDENT
- Begriff aus der Rückversicherung. Excedent ist derjenige Teil der Versicherungssumme, der den Selbstbehalt übersteigt und in Rückdeckung gegeben wird.
- EXCEDENTENVERSICHERUNG
- Wird meist in der Haftpflichtversicherung angewendet (z.B. Berufshaftpflicht für Steuerberater, Architekten) - sie ist eine Ergänzungsversicherung, die Schäden (bis zu einer vereinbarten Versicherungssumme) übernimmt, die über die Grundversicherungssumme hinausgehen. In der Regel ist eine Excedentenversicherung preisgünstiger als eine Erhöhung der Grundversicherungssumme.
- EXTENDED COVERAGE
- bedeutet die Versicherung zusätzlicher Gefahren, wie Elementarschäden, Streik, Innere Unruhen und Aussperrung, Fahrzeuganprall, Rauch, Sprinkler Leckage, Überschallknall und böswillige Beschädigung. Zumeist wird die EC-Deckung bei Industrieversicherungen als Ergänzung zur Feuerversicherung abgeschlossen.
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