Lexikon
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- D&O VERSICHERUNG
- (amerik. "Directors and Officers Liability Insurance") ist eine spezielle Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Manager (Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte u.a.). Unternehmensleiter haften für fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzungen gegenüber dem eigenen Unternehmen oder Dritten; für die Folgen von Versäumnissen und Fehlentscheidungen können sie persönlich, unbeschränkt und mit ihrem gesamten Privatvermögen herangezogen werden; dies gilt sowohl für die Innenhaftung gegenüber Aufsichtsrat, Beirat oder Gesellschaftsversammlung bei Verstößen gegen die Sorgfaltspflichten, aber auch um die Außenhaftung gegenüber Geschädigten, Gläubigern, Finanzämtern, Sozialversicherungsträgern, Mitbewerbern oder Insolvenzverwaltern. Ziel der D&O Versicherung ist der Schutz des Gesellschaftsvermögens und des Privatvermögens des/der jeweiligen Manager durch Abwehr unbegründeter und Befriedigung begründeter Ansprüche, die durch schuldhafte Pflichtverletzungen entstehen.
- DACHFONDS
- Ist ein Investmentfonds, der bis zu 100 Prozent seines Vermögens in Anteile an anderen (in-und ausländischen) Kapitalanlagefonds investieren kann. Ziel dieser Dachfonds ist die Erwirtschaftung von höheren Erträgen als bei der Direktveranlagung und eine sehr breite Risikostreuung. Vorteil: bei internationalen Aktienfonds, bei denen es u.a. auf die richtige Asset Allocation ankommt, kann man vom Know-How der führenden Investmenthäuser profitieren.
- DAUERRABATT
- Versicherer gewähren in der Regel bei langjährigen Verträgen einen Dauerrabatt (Treuebonus) – beispielsweise vermindert sich die Prämie für einen 10jährigen Vertrag um 20%. Bei vorzeitiger Auflösung des Vertrages kann der Versicherer die anteilige Rückzahlung des gewährten Dauerrabattes verlangen.
- DAX
- Der DAX enthält die 30 größten und umsatzstärksten deutschen Unternehmen an der Frankfurter Börse.
- DECKUNGSBEITRAG
- ist ein Begriff aus der Betriebsunterbrechungsversicherung. Ersetzt wird der nicht erwirtschaftete Deckungsbeitrag während der Dauer der Betriebsunterbrechung nach einem versicherten Schaden, längstens während der vereinbarten Haftungszeit. Der Deckungsbeitrag kann auf 2 Arten ermittelt werden: den Betriebserträgen abzüglich den variablen (umsatzabhängigen) Kosten oder dem Betriebsgewinn zuzüglich den fortlaufenden Betriebsausgaben.
- DECKUNGSKAPITAL
- nennt man das in einem Lebensversicherungsvertrag verzinslich angesammelte Sparguthaben abzüglich der Kosten und Prämienanteile für den Risikoschutz.
- DECKUNGSSTOCK
- werden versicherungstechnische Rückstellungen zur Sicherung künftiger Leistungen in der Lebens- ,privaten Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung genannt. Gemäß Versicherungs-aufsichtsgesetz sind ganz bestimmte Anlagegrundsätze zu beachten, wie Sicherheit, Rentabilität, Liquidität und eine risikoarme Streuung verschiedener Anlagen (wie etwa festverzinsliche Wertpapiere, Hypotheken, Darlehen, Aktien, Immobilien). Deckungsstöcke stellen Sondervermögen dar.
- DECKUNGSSUMME
- ist die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme in der Haftpflichtversicherung, die im Schadensfall maximal zur Verfügung steht. Sie gilt pauschal für Personen- und Sachschäden. In der KFZ-Haftpflichtversicherung ist eine Deckungssumme von Euro 3 Mio. gesetzlich vorgeschrieben. Da es vor allem bei Personenschäden zu hohen Schadenersatzforderungen kommen kann, sind höhere Deckungssummen in der Haftpflichtversicherung unbedingt zu empfehlen.
- DECKUNGSZUSAGE
- auch vorläufige Deckung genannt, ist ein selbstständiger kurzfristiger Versicherungsvertrag, der dem Antragsteller sofortigen Versicherungsschutz vom Zeitpunkt der Antragsstellung bis zur Polizzenausfertigung bietet. Sie überbrückt damit einen möglicherweise entstehenden Deckungsfreiraum, der durch die Risikoprüfung bis zur endgültigen Annahme des Vertrages und Polizzierung entsteht. In der KFZ-Haftpflichtversicherung bewirkt die Ausstellung der Versicherungsbestätigung die vorläufige Deckung.
- DEFERRED COMPENSATION
- engl. "aufgeschobene Vergütung": Mitarbeiter können auf zukünftige Lohn- bzw. Gehaltsteile zugunsten einer wertgleichen betrieblichen Altersvorsorge verzichten. Die Beiträge sind steuerbefreit, die Bezugsumwandlung muss in einer Betriebsvereinbarung verankert sein. Die Steuerfreigrenze liegt bei Euro 300,-- im Jahr. Mit Pensionsantritt erhält der Mitarbeiter die angesparten Leistungen als Renten- oder Kapitalzahlung.
- DEKONTAMINATION
- Durch chemische Reaktionen verseuchtes Erdreich (z.B. nach Bränden und durch Löschwasser).Die Kosten der Entsorgung von dekontaminierten Erdreich kann in der Feuerversicherung mitversichert werden.
- DIEBSTAHL
- auch "einfacher" Diebstahl genannt: Wegnahme einer beweglichen Sache, um sie sich anzueignen. Im Unterschied zum ---> Einbruchdiebstahl wird einfacher Diebstahl von den Versicherern üblicherweise nicht versichert (Ausnahme: Fahrraddiebstahlversicherung, KFZ-Diebstahl in der Kaskoversicherung
- DIENSTLEISTUNGSFREIHEIT
- bedeutet, dass jeder Versicherer des EU Raums in einem anderen EU-Staat Versicherungsgeschäfte abwickeln darf, ohne in diesem Land niedergelassen zu sein.
- DIREKTVERSICHERER
- Der Erstversicherer im Gegensatz zum Rückversicherer
- DIREKTVERSICHERUNG (Direkte Leistungszusage)
- Begriff aus der Betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber schließt eine Lebens- oder Rentenversicherung zugunsten des Arbeitnehmers ab, der daraus direkt begünstigt ist. Für das Unternehmen sind die Prämien gemäß EStG §3/15 bis zu Euro 300,--p.a. lohnnebenkostenfrei , für den Mitarbeiter ist diese Prämie lohnsteuerfrei und nach ASVG nicht beitragspflichtig --> siehe auch Freiwillige Zukunftssicherung.
- DIREKTVERTRIEB
- Ist der Vertrieb von Versicherungen auf direktem Wege – meist ohne persönliche Beratung. Information, Vertragsabschluss und Schadensregulierungen finden telefonisch, per Post, Fax oder Online statt.
- DIVERSIFIKATION
- Bedeutet im Bereich der Finanzinstrumente die Streuung des Vermögens auf unterschiedliche Anlageformen und -werte. Ziel dieser Risikostreuung ist es, ein möglichst ertragsstarkes Portfolio das hohe Renditen erwirtschaftet zu erreichen und gleichzeitig durch die breite Streuung ein möglichst geringes Risiko zu erhalten.
- DOPPELVERSICHERUNG
- liegt vor, wenn dieselbe Sache bei zwei oder mehreren Versicherern derart versichert ist, dass alle Versicherungssummen zusammen den Wert der versicherten Sache übersteigen. Im Schadenfall leisten die Versicherer gemäß ihrem aliquoten Anteil an der Gesamtversicherungssumme - der Versicherungsnehmer erhält jedoch stets maximal den Wert der versicherten Sache ---> Bereicherungsverbot.
- DOW JONES
- Der Dow Jones Index ist auf Charles Henry Dow und seinen Partner Edward Davis Jones zurückzuführen, welche in den 1880er Jahren die Idee hatten nach repräsentativen Unternehmen der amerikanischen Wirtschaft zu suchen. Sie fanden neun Eisenbahngesellschaften und zwei Industrieunternehmen. Sie summierten deren Schlusskurse täglich auf und teilten den Betrag durch elf. Die an sich simple Idee fand rasche Verbreitung und so wurde ab 1889 im Wall Street Journal der Dow Jones Index veröffentlicht.
- DREAD-DISEASE
- wörtlich "schwere Erkrankung". Die Dread Disease Versicherung erbringt im Rahmen einer Lebensversicherung die versicherte Leistung bereits beim Auftreten von bestimmten schweren Erkrankungen, wie Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, Multiple Sklerose, Nierenversagen, Bypass Operationen oder Organtransplantationen. Die einzelnen Versicherer unterscheiden sich durch die Zahl der versicherten Krankheiten und die Vertragsgestaltung.
- DREI-SÄULEN-PRINZIP
- Ein umfassender Versicherungsschutz basiert auf drei Grundlagen: der Sozialversicherung - als Gemeinschaftseinrichtung stellt sie die gesetzliche Grundversorgung dar. Die betriebliche Vorsorge ist die zweite Säule - diese beruht meist auf (steuerlich begünstigten) Versicherungsverträgen, die für Arbeitnehmer abgeschlossen werden. Die private Absicherung, die dem Schutz der Person und dem Vermögen dient, stellt die dritte Säule dar.
- DRITTE
- Darunter versteht man (Dritt)Geschädigte in der Haftpflichtversicherung, die gegen den Versicherungsnehmer Schadenersatzforderungen geltend machen. In der Lebens- oder Unfallversicherung ist der „Dritte“ die für die Leistung bezugsberechtigte Person.
- DYNAMIKKLAUSEL
- auch Zuwachsplan genannt - wird hauptsächlich bei Lebensversicherungen angewendet und bedeutet, dass Prämie und Versicherungssumme regelmäßig um einen bestimmten Prozentsatz erhöht werden, um die inflationsbedingte Geldentwertung auszugleichen. Bei Abschluss einer Dynamikklausel in der Lebensversicherung entfällt die erneute Gesundheitsprüfung im Zuge der Erhöhungen
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