Lexikon
- KREDITVERSICHERUNG
- übernimmt das Risiko von Forderungsausfällen und schützt somit das Vermögen und die Existenz des Versicherungsnehmers. Der Kreditversicherer prüft und überwacht laufend die Bonität der Kunden des Versicherungsnehmers und übernimmt bei Insolvenz des Schuldners die aushaftenden Beträge.
- KRIEGSRISIKO
- In den meisten Versicherungsverträgen ist ein Versicherungsfall nicht gedeckt, der in unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit Krieg oder Bürgerkrieg entsteht. In der Transportversicherung kann dieses Risiko mitversichert werden. Bei Personenversicherungen (Lebens- Unfallversicherung) ist lediglich das passive Kriegsrisiko (keine aktive Kriegsbeteiligung) mit voller Leistung inkludiert. Verstirbt die versicherte Person mittelbar oder unmittelbar infolge kriegerischer Ereignisse, ist der Lebensversicherer nur zur Auszahlung des bis dahin aufgebauten Deckungskapitals verpflichtet.
- KÜNDIGUNG
- Mit Ausnahme von Lebensversicherungen verlängern sich mehrjährige Versicherungsverträge automatisch, wenn sie nicht rechtzeitig vor Ablauf (einen Monat gemäß Konsumentenschutzgesetz , drei Monate im Unternehmensbereich) gekündigt werden. Außerordentliche Kündigungsmöglichkeiten stehen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer nach Schadensfällen zu (paritätisches Kündigungsrecht in den Sparten Feuer, Hagel und Haftpflichtversicherung). Weiters kann der Versicherungsnehmer kündigen bei Risikowegfall, Veräußerung der versicherten Sache oder aber, wenn der Versicherer die Prämie erhöht. Bei Zahlungsverzug, Konkurs oder Verletzung von vertraglichen Obliegenheiten kann der Versicherer den Vertrag kündigen.
- KULANZ
- Entgegenkommende Leistung eines Versicherers, obwohl keine Verpflichtung bzw. ein Rechtsgrund besteht. Eine Kulanzleistung erfolgt in besonderen Fällen meist aus kaufmännischen Überlegungen und ohne Präjudiz für zukünftige Ereignisse, etwa wenn der Versicherungsvertrag vorschadensfrei ist und die Leistung in einem vernünftigen Verhältnis zur Prämie steht.
- KUMULRISIKO
- Anhäufung von Gefahren. Bei manchen Ereignissen (Feuer, Sturm, Katastrophen) können bei einem Versicherer mehrere/viele Einzelverträge betroffen sein. Beispiel: auf Nachbargebäude übergreifende Brände oder Sturm innerhalb eines bestimmten Gebietes aber auch gemeinsame Leistungsfälle aus Feuer- und Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung.
- KUNSTVERSICHERUNG
- ist eine Spezialversicherung für Kunstgegenstände, Sammlungen und Antiquitäten sowohl für private Sammler als auch für Kunsthandel, Museen und Galerien. Versichert ist die Beschädigung, Zerstörung und das Abhandenkommen der versicherten Gegenstände im Rahmen einer Allgefahrendeckung (mit Ausnahme der ausdrücklich angeführten Ausschlüsse). Im Schadensfall gilt der bei Vertragsabschluss mit dem Versicherer vereinbarte Wert der Kunstgegenstände als Leistungsgrundlage. Transport- und Ausstellungsrisiken können individuell in den Vertrag mit eingeschlossen werden.
- KURGELD
- die Eigenbelastungen, die durch einen Kuraufenthalt nach Unfällen oder Erkrankungen entstehen, können im Rahmen einer privaten Krankenvorsorge mit einem Kurtagegeld abgedeckt werden. Bei manchen Versicherern kann man im Rahmen einer Unfallvorsorge auch Kurkostenpauschale beantragen.
- KURZFRISTIGE VERTRÄGE
- Sind Versicherungsverträge mit einer Laufzeit unter einem Jahr, die für bestimmte kurzfristige Risiken z.B. für Auslandsreisen abgeschlossen werden. Sie bedürfen keiner Kündigung, da sie von selbst ablaufen.
- LAUFZEIT
- ist die vereinbarte Dauer eines Versicherungsvertrages. Sachversicherungsverträge werden in der Regel mit einer Laufzeit von zehn Jahren abgeschlossen. Der Vorteil für den Versicherungsnehmer ist ein entsprechender Prämiennachlass (Dauerrabatt, Treuenachlass). Konsumenten können gemäß Konsumentenschutzgesetz Versicherungsverträge bereits nach dreijähriger Laufzeit kündigen (Achtung auf anteilige Rückzahlung des gewährten Rabattes).
- LEBENSVERSICHERUNGEN
- ist der gebräuchliche Ausdruck für eine Vielzahl an finanziellen Vorsorgen, wie etwa Absicherung der Hinterbliebenen durch eine Risikoversicherung (Ablebensschutz) oder Altersvorsorge mittels einer Rentenversicherung. Die Er-und Ablebensversicherung umfasst neben dem Ablebensschutz auch einen Kapitalaufbau (bei Ablauf Kapitalwahlrecht oder monatliche lebenslange Rentenzahlung). Der Versicherer erbringt im Leistungsfall (z.B. Ableben der versicherten Person oder bei Erleben des Vertragsablaufes) die vereinbarte Versicherungssumme zuzüglich Gewinnbeteiligung aus den erwirtschafteten Erträgen. Da am Markt eine Vielzahl an Lebensversicherungsformen und Zusatzbausteinen (Unfall-, Berufsunfähigkeitsvorsorge) angeboten wird, ist eine individuelle bedarfsgerechte Beratung sehr wichtig.
- LEIBRENTE
- ist die gebräuchlichste Form der privaten Rentenvorsorge und bedeutet, dass die Rente lebenslang (im Unterschied zur Zeitrente) ausbezahlt wird. Sie kann durch Einmalerlag (mit sofort beginnender Leibrente) oder aber durch laufende Prämienzahlung erworben werden (aufgeschobene Leibrente).
- LEISTUNGSAUSSCHLUSS
- Da Kranken- und Lebensversicherer ihre Tarife auf Basis eines normalen Gesundheitszustandes kalkulieren, kann bei Vorerkrankungen der zu versichernden Person eine gänzliche Ablehnung oder aber ein Leistungsausschluss erfolgen. Beispiel: bei bereits bestehenden Gelenksproblemen kann die Kostenübernahme für zukünftige Behandlungen von Gelenkserkrankungen in der Krankenversicherung ausgeschlossen werden. Meist ist es jedoch besser, mit dem Versicherer über einen Risikozuschlag zu verhandeln, statt einen Leistungsausschluss anzunehmen.
- LEISTUNGSFREIHEIT
- Die Verletzung von vertraglichen Verpflichtungen (Obliegenheiten) kann zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen. Dazu gehören: unrichtige Angaben am Versicherungsantrag, Nichterfüllung von Anzeigepflichten (Gefahrerhöhungen, verspätete Schadensmeldung), schuldhaftes Herbeiführen eines Versicherungsfalles aber auch verspätete Prämienzahlung. Leistungsfreiheit ist jedoch nur bei vorsätzlicher und schuldhafter Obliegenheitsverletzung gegeben und wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang mit der Schadensursache steht.
- LEISTUNGSZUSAGE
- ist ein Begriff der betrieblichen Altersvorsorge. Mit der "direkten Leistungszusage" verspricht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer (z.B. Geschäftsführer) eine monatliche Firmenpension. Es werden hierfür bestimmte Rückstellungen gebildet, die sich gewinnmindernd in der Bilanz auswirken und somit beträchtlich Steuern gespart werden können. Die Rückstellungen müssen zur Hälfte durch Wertpapiere gedeckt werden, der restliche Teil wird mit einer Rückdeckungsversicherung finanziert. Die Leistungszusage ist zur Motivation und Bindung von qualifizierten Mitarbeitern und aus steuerlichen Überlegungen für viele Unternehmen interessant.
- LEITUNGSWASSER
- -versicherung deckt Schäden durch Austreten von Leitungswasser aus Zu- oder Ableitungsrohren oder angeschlossenen Einrichtungen von Wasserleitungs-, Warmwasserversorgungs- oder Zentralheizungsanlagen. Darüber hinaus sind Bruch- und Frostschäden an Rohrleitungen und Frostschäden an angeschlossenen Einrichtungen samt Auftaukosten mitversichert. Gegen Mehrprämie können auch Korrosionsschäden, Dichtungs- und Verstopfungsschäden versichert werden. Ausgeschlossen sind Schäden durch Witterungsniederschläge, Hoch- oder Grundwasser.
- LIBOR
- Der LIBOR (London Interbank Offered Rate) ist der täglich festzulegende Referenzzinssatz im Interbankengeschäft. Es handelt sich um Zinssätze der zwölf wichtigsten international tätigen Banken der British Banker's Association in London, zu denen diese Gelder anderen Banken zur Verfügung gestellt werden.
- LIEBHABERWERT (Affektionswert)
- ist ein besonderer Wert einer Sache für den Besitzer, der in Geld nicht kalkulierbar ist, weil er auf persönlichem Interesse beruht (Sammlungen, Fotografien, Andenken, Autos usw.) – er ist daher nicht versicherbar, im Schadensfall wird höchstens der Verkehrswert ersetzt.
- LÖSCHEN
- Bezeichnet das Entladen eines Schiffes.
- LUFTFAHRTVERSICHERUNG
- Sammelbegriff für verschiedene Versicherungsarten und -formen in der zivilen Luftfahrt. Beispielsweise Luftfahrt-Unfallversicherung oder Luftfahrt-Haftpflichtversicherung.
- MAHNUNG
- Bei Zahlungsverzug der Folgeprämienzahlung erhält der Versicherungsnehmer eine qualifizierte Mahnung, d.h. eine Zahlungsfrist von zwei Wochen (in der Gebäude-Feuerversicherung ein Monat) samt Belehrung über die Rechtsfolgen (Verlust des Versicherungsschutzes). Um eine fristgerechte Prämienzahlung zu gewährleisten, empfiehlt sich ein Bankabbuchungsauftrag.
- MARKTKAPITALISIERUNG
- Stellt den Wert eines Unternehmens an der Börse dar. Die Berechnung erfolgt durch Multiplikation der Anzahl der Aktien mit dem aktuellen Börsekurs der jeweiligen Gesellschaft.
- MASCHINENBETRIEBSUNTERBRECHUNGSVERSICHERUNG (MBU)
- Für viele Unternehmen ist der plötzliche Ausfall einer oder mehrerer Maschinen durch einen Sachschaden mit hohen finanziellen Schäden verbunden (fortlaufende Kosten und Entgang an Gewinn während der Dauer der Betriebsunterbrechung). Mit einer MBU kann man dieses Risiko an einen Versicherer auslagern.
- MASCHINENVERSICHERUNG
- Die Maschinenversicherung gewährt Versicherungsschutz für einzelne Maschinen (stationäre und/ oder fahrbare), den gesamten Maschinenfuhrpark, maschinelle oder technische Einrichtungen infolge menschlichem Versagen (Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit) technischem Versagen (unmittelbarer Wirkungen der elektrischen Energie wie etwa Kurzschluss oder Überspannung, aber auch Konstruktions-, Guss-, Material-, Herstellungsfehler, Versagen von Mess- oder Regel- und Sicherheitseinrichtungen) und von außen einwirkende Einflüsse wie Sturm, Frost, Brand, Blitzschlag, Explosion, Diebstahl oder Raub.
- MEHRKOSTEN-BETRIEBSUNTERBRECHUNGSVERSICHERUNG
- versichert werden jene Mehrkosten, die bei einer Betriebsunterbrechung aufgrund eines versicherten Sachschadens (z.B. Feuerschaden) entstehen, wie etwa Anmietung eines Ersatzlokales, Leihpersonal oder EDV-Fremdanlagen.
- MEHRKOSTENVERSICHERUNG
- a) in der Maschinen- und Elektronikversicherung: bei Betriebsunterbrechung infolge eines Sachschadens ersetzt die Mehrkostenversicherung den finanziellen Mehraufwand z.B. durch Anmietung einer Ersatzanlage oder die Anstellung von zusätzlichen Personal oder erhöhte Kosten durch andere Fertigungstechniken.
b) in der Reiseversicherung können die Mehrkosten einer notwendigen Rückreise (z.B. wenn die Reise aufgrund von Unfall oder unerwarteter schwerer Erkrankung vorzeitig abgebrochen werden muss) oder durch verlängerten Aufenthalt am Urlaubsort abgedeckt werden.
c) in der Sachversicherung können Mehrkosten mitversichert werden, die nach einem Feuer-, Sturm- oder Leitungswasserschaden durch behördliche Auflagen (verschärfte Brandschutz-, Umweltschutz- oder Bauvorschriften) oder infolge Preissteigerungen oder für bauliche Verbesserungen für den Wiederaufbau aufgewendet werden (müssen). Zusätzlichen Versicherungsschutz kann man auch für die Mehrkosten bei Anfall von gefährlichem Abfall und/oder kontaminiertem Erdreich nach einem Sachschaden vereinbaren.
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